Das Kantonsgericht St. Gallen befasst sich am Freitag mit Sexualdelikten an Kindern. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, fünf- bis zwölfjährige Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Der 66-Jährige fordert eine mildere Bestrafung, die Anklage eine kleine Verwahrung.
Grundlage des Verfahrens war der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Beschuldigten. Er hatte die Bilder im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert. Dabei soll der Mann die Mädchen immer wieder sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt haben.
Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten vor einem Jahr schuldig der jeweils mehrfachen sexuellen Nötigung, der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie, der Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Anstiftung zur Herstellung von Pornografie.
Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Das Gericht verfügte weiter eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. (sda)
Kastrieren (mit zwei Steinen) und für den Rest seines erbärmlichen Lebens in ein Loch werfen - das wär die Strafe im Staate MarGo für das Vergehen an Kindern!
ja ja... ist vielleicht besser, dass ich nicht in der Judikative bin, das weiss ich selber, also könnt ihr euch die "geh doch nach Saudi Arabien" Sprüche gleich sparen...
bi so was lupfts mir eifach dä Deckel...