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EU-Parlament: Schulz überschritt Kompetenzen bei Beförderung

EU-Parlament: Schulz überschritt Kompetenzen bei Beförderung

08.03.2017, 18:2009.03.2017, 09:46
epa05827742 The designated leader of the Social Democratic Party (SPD) and candidate for chancellor, Martin Schulz gestures as he delivers a speech at the Youth Conference 2017 organised by the youth  ...
Martin Schulz.Bild: FELIPE TRUEBA/EPA/KEYSTONE

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat als Präsident des EU-Parlaments mit Plänen zur Beförderung enger Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten. Dies hält die Verwaltung des EU-Parlaments fest.

Nach Angaben der Parlamentsverwaltung versuchte Schulz im Herbst 2015, Mitgliedern seines Kabinetts per Präsidentenbeschluss den lukrativen Jobtitel Referatsleiter zu verleihen. Sein Vorhaben habe aber «nicht den Regeln entsprochen und wurde deshalb von den Dienststellen nie umgesetzt», heisst es in einer Antwort auf Fragen des Haushaltskontrollausschusses, die der Nachrichtenagentur DPA am Mittwoch vorlag.

Aus der Antwort des Parlaments geht nicht hervor, ob Schulz wusste, dass er mit der Entscheidung gegen Regeln verstiess. Die Verwaltung machte lediglich klar, dass die Ernennung von Abteilungsleitern nach den geltenden Verfahrensregeln in der Hand des Generalsekretärs des Parlaments liegt und die von Direktoren in der Hand des Präsidiums.

Der Generalsekretär ist der ranghöchste Beamte des EU-Parlaments, das Präsidium ein Gremium, dem neben dem Parlamentspräsidenten noch etliche andere Abgeordnete angehören.

Schulz wird bereits seit einigen Wochen vorgeworfen, sich in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident dafür eingesetzt zu haben, dass Vertraute in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen kommen. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hatte deswegen einen umfangreichen Fragebogen an die Parlamentsverwaltung geschickt. Schulz selbst wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äussern.

Auch OLAF prüft

Neben dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments prüft auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), ob es im EU-Parlament unter Schulz zu Unregelmässigkeiten kam. Experten wollen der Frage nachgehen, ob die Medienberichte über fragwürdige Beförderungen und Prämienzahlungen die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens rechtfertigten.

Dafür muss es hinreichende Anhaltspunkte auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen zulasten des EU-Haushalts geben. Der 61 Jahre alte Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt. (sda/dpa)

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