Die Flugzeugbauerin Pilatus aus Stans darf keine Dienstleistungen mehr für Trainingsflugzeuge in Saudi-Arabien erbringen. Gefällt hat diesen Entscheid nicht Ignazio Cassis – der Vorsteher des Amtes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – sondern ein Beamter auf tiefer Hierarchiestufe.
Kritik kommt insbesondere von bürgerlicher Seite. Es wird argumentiert, dass der Entscheid negative Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft mit sich ziehen kann. Der Fall beschäftigt nun die Geschäftsprüfungskommission (GFK) des Nationalrates.
Das Verbot für Pilatus, das Wartungsarbeiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten an den PC-21-Trainingsfliegern nicht mehr erlaubt, ruft die GFK auf die Matte. Das Aussendepartement ist der Ansicht, dass damit gegen das Gesetz über im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen (kurz: Söldnergesetz) verstossen wird.
Pilatus wehrt sich gegen den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht. Wird das Verbot nicht aufgehoben, gibt es für Oskar J. Schwenk zwei Möglichkeiten: Entweder das Militärgeschäft wird ins Ausland verlagert, oder das Geschäft wird verkauft – in beiden Fällen gingen Schweizer Arbeitsplätze verloren.
Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) stört sich daran, «dass ein Sektionschef ohne Einbezug des Gesamtbundesrats eine Verfügung erlassen kann, die möglicherweise negative Auswirkungen auf die ganze Schweizer Exportbranche hat». Die Tatsache, dass der Entscheid nicht vom Departements- oder Direktionschef gefällt wurde, ist jedoch nicht der einzige Kritikpunkt am Entscheid. Pilatus erhielt im vergangenen Jahr nämlich eine Generalausfuhrbewilligung für Unterhalt und Lieferung von Ersatzteilen. Die Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Aussendepartement.
Die Problematik im vorliegenden Fall liegt an sich widersprechenden Gesetzen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft entschied auf Grundlage des Güterkontrollgesetzes. Das EDA wiederum beruft sich auf einen Verstoss gegen das Söldnergesetz. Die GPK wird nun eingesetzt, um die Verwirrung aufzulösen.
Das seit September 2015 in Kraft getretene Gesetz soll verhindern, dass sich private Firmen mit Schweizer Sitz an militärischen Konflikten im Ausland beteiligen können. Auslöser war die britische Firma Aegis: Die Söldnerfirma gründete 2010 in der Schweiz eine Holding. Seit 2015 müssen Firmen, die private Sicherheitsleistungen anbieten, ihre geschäftlichen Aktivitäten dem Aussendepartement melden.
Seit Inkraftsetzung wurde in zwölf Fällen ein Verbot ausgesprochen. Betroffen waren beispielsweise Unternehmen, die logistische Unterstützung an Streitkräfte im Nahen Osten angeboten haben. Dieselbe Begründung kam vom Aussendepartement im Falle von Pilatus.
Das EDA weist die Kritik von sich: Verbotsentscheide seien nicht vom Gesamtbundesrat zu fällen. Zudem sei Ignazio Cassis im Fall Pilatus stets auf dem neuesten Stand der Dinge gewesen. Das EDA behielt es sich bei der Vergabe der Generalausfuhrbewilligung vor, die Bestimmungen des Söldnergesetzes blieben uneingeschränkt anzuwenden. (chmedia/mim)
Dermassen lächerlich diese Innerschweizer. Neutral aber nur am 1. August. Danach ist man wieder frei von jeglichem Balast der Bundesverfassung und 1648 und gschäftet munter weiter mit Diktaturen