Die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsicht sollen mit einer Gesetzesrevision reformiert werden. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion gutgeheissen – mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung.
Nun kann sich der Bundesrat an die Arbeit machen. Konkret soll die Regierung eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorlegen. Grundlage sollen verschiedene Berichte bilden, die in den vergangenen Monaten publiziert wurden – darunter der Schlussbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte.
Diese schlugen eine «Status quo plus»-Lösung vor. Damit bliebe die Bundesanwaltschaft eigenständig und würde weiterhin von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde kontrolliert. Allerdings müssten die Kompetenzen der Aufsicht geklärt und gestärkt werden, empfahlen die GPK. Es stelle sich auch die Frage, ob die Bundesanwaltschaft vielleicht besser im Kollegium geleitet würde.
Laut Sibel Arslan (Grüne/BS), Sprecherin der zuständigen Nationalratskommission, herrscht Einigkeit, dass Handlungsbedarf besteht. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter setzte sich im Namen des Bundesrats für eine sanfte Reform ein. «Wir müssen nicht alles neu denken,» sagte sie.
Nur die SVP lehnte die Motion ab. Fraktionssprecher Pirmin Schwander (SZ) machte sich für eine «richtige, echte Reform im Bereich der Justiz und Strafverfolgung» stark. Eine «Mini-Reform» bringe nichts. Damit würden die tatsächlichen Probleme weiterhin vertuscht. Die Mehrheit im Parlament entschied sich jedoch für eine Politik der kleinen Schritte. (aeg/sda)