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Mehr Geld, mehr Rechte: Aufsicht über Bundesanwaltschaft wird verschärft

Mehr Geld, mehr Rechte: Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wird verschärft

22.06.2021, 15:0022.06.2021, 15:36
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Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll mit einer Gesetzesrevision ausgebaut werden. Dies empfehlen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte. So soll die Behörde etwa mehr Geld und ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten.

Die Kommissionen von National- und Ständerat haben am Dienstag einen Inspektionsbericht und ein Expertengutachten zum Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer unabhängigen Aufsichtsbehörde (AB-BA) veröffentlicht.

ARCHIVBILD ZUM RUECKTRITTSANGEBOT VON BUNDESANWALT MICHAEL LAUBER --- Michael Lauber trifft am Montag, 13. Mai 2019 zur Anhoerung der vereinigten Geschaeftspruefungskommission GPK des National- und St ...
Michael Lauber trat im August 2020 als Bundesanwalt zurück.Bild: keystone

Die Kommissionen schlagen vor, grundsätzlich an einer von der Regierung unabhängigen Aufsichtsbehörde festzuhalten, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Behörde soll jedoch mehr Geld und teilweise auch mehr Kompetenzen erhalten.

So soll der AB-BA ein «umfassendes Akteneinsichtsrecht» eingeräumt werden, das neu auch bei laufenden Verfahren gelten soll. Weiter soll das Weisungsrecht der AB-BA im Gesetz klarer umschrieben werden.

Das Disziplinarrecht wollen die Kommissionen grundsätzlich beibehalten, bestehende Lücken sollen jedoch geschlossen werden.

Reorganisation der Bundesanwaltschaft

Im Disziplinarverfahren gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich, dass Lauber viele Kompetenzen hatte. Entsprechend wurde danach diskutiert, ob die Organisation der Bundesanwaltschaft angepasst werden soll. Die Kommissionen schlagen nun vor, die Einführung einer kollektiven Leitung der Bundesanwaltschaft mit einem Ressortmodell weiter zu verfolgen.

Hanspeter Uster, Praesident AB-BA, waehrend einer Medienkonferenz zur Praesentation des Taetigkeitsberichts der Aufsichtsbehoerde ueber die Bundesanwaltschaft (AB-BA), am Donnerstag, 25. April 2019 im ...
Hanspeter Uster ist seit 2019 Präsident der Aufsichtsbehoerde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).Bild: KEYSTONE

Unter dem Druck eines Disziplinarverfahrens der AB-BA gab Lauber im vergangenen Jahr seinen Rücktritt.

Beim Personalrecht soll die AB-BA allerdings keine zusätzlichen Kompetenzen erhalten. In Bezug auf Wahl, Wiederwahl und Amtsenthebung von Leitungspersonen der Bundesanwaltschaft schlagen die Kommissionen eine koordinierte Lösung mit der laufenden Reform zur Wiederwahl von Richter:innen des Bundes vor.

Weiter sollen gesetzliche Lücken beim Einsatz von ausserordentlichen Staatsanwält:innen geschlossen werden.

Die Vorschläge gehen nun an die zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen (RK-S und RK-N). Diese Kommissionen sollen entsprechende Gesetzesanpassungen in die Wege leiten.

Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft umfasst als Kollegialbehörde sieben Mitglieder. Das Fachgremium arbeitet unabhängig vom Parlament und von der Regierung. Die Mitglieder werden jedoch durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Präsident der AB-BA ist seit 2019 der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster. (sda)

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