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Kickbox-Prozess: 12 Angeklagte müssen im Fall Dojo in die nächste Runde

Basler Kickboxer-Prozess: Zwölf Angeklagte müssen im Fall Dojo in die nächste Runde

Der Überfall auf das Reinacher Kampfsportzentrum vom Februar 2014 kommt Ende Januar vors Kantonsgericht.
07.01.2020, 05:33
Patrick Rudin / ch media
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Der Überfall unter Kampfsportlern sorgte für einen der aufwendigsten Prozesse in der Justizgeschichte des Baselbiets: An einem Februar-Abend im Jahr 2014 drang Kickboxer Paulo Balicha mit einer mittelgrossen Schlägertruppe von rund 20 Personen in den Trainingsraum seines ehemaligen Schülers Shemsi Beqiri in Reinach ein und erzwang einen mehr oder minder fairen Zweikampf. Balicha unterlag im Kampf und wurde am Ende faktisch von einem seiner Helfer «gerettet». Die im Trainingscenter anwesenden Kinder und Erwachsenen wurden während mindestens zehn Minuten in Schach gehalten, danach flüchteten die maskierten Angreifer. Der Kampf selbst wurde auf Video festgehalten und fand so den Weg in die Medien.

Switzerland's Paulo Balicha cheers after winning his WFC world championship bout (in the K1 fight category up to 70kg) against Vassili Sish from Belarus, in Basel, Switzerland, Saturday, December ...
Balicha nach einem Kampf im Jahr 2007.Bild: KEYSTONE

Das Baselbieter Strafgericht verhandelte den Fall im Spätsommer 2018: Die Staatsanwaltschaft hatte gegen 30 Personen ermittelt und schliesslich 16 Personen angeklagt, zehn Männer wurden schliesslich wegen Freiheitsberaubung, Angriffs und Körperverletzung als Mittäter verurteilt. Der Rest wurde freigesprochen, hauptsächlich weil die Aussagen von Mitangeklagten nicht für eine Verurteilung reichten. Mehrere Schläger konnten bis heute nicht zweifelsfrei identifiziert werden.

Sowohl Verurteilte als auch Stawa unzufrieden

Ende Januar wird nun das Baselbieter Kantonsgericht die ganze Geschichte als zweite Instanz beurteilen: Mehrere Verurteilte haben die Schuldsprüche weitergezogen, weil sie mit der rechtlichen Würdigung und dem Strafmass nicht einverstanden sind. Zwei der Verurteilten hatten ausserdem bestritten, an jenem Abend bei der Schlägerei überhaupt dabei gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat mehrere Freisprüche weitergezogen. Auf den Weiterzug der Verurteilten hat sie zusätzlich auch die sogenannte Anschlussberufung erhoben, was bedeutet, dass das Kantonsgericht die Strafen auch noch erhöhen könnte. Damit verbleiben für die zweitinstanzliche Verhandlung noch zwölf Angeklagte, aus Platzgründen hat sich das Kantonsgericht ausnahmsweise ins Strafjustizzentrum in Muttenz eingemietet.

War es wirklich schwere Körperverletzung?Dabei wird es um dieselben Fragen gehen wie schon zuvor beim Strafgericht: Sind die belastenden Aussagen von Mittätern nach langer Untersuchungshaft glaubwürdig, und darf man sie verwerten? Reicht das Bewachen der Ausgänge während des Kampfes, um alle Beteiligten wegen Freiheitsberaubung zu verurteilen?

Umstritten ist auch, ob Paulo Balicha mit seinen Schlägen wirklich eine schwere Körperverletzung beim Konkurrenten und Profisportler Shemsi Beqiri in Kauf nahm. Gerade diese Frage ist wichtig, denn der Hauptangeklagte Balicha erhielt eine teilbedingte Strafe von zwei Jahren und neun Monaten, davon muss er zwölf Monate absitzen. Sein Verteidiger hatte vor Strafgericht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Nötigung beantragt. Die restlichen Verurteilten erhielten allesamt bedingte Strafen.

Gestritten wird um sechsstellige Beträge

Es geht auch um viel Geld: Nebst den massiven Verfahrenskosten hatte das Strafgericht die zehn Verurteilten solidarisch zu Genugtuungszahlungen von mehreren tausend Franken an diverse Geschädigte verdonnert. Gestritten wird weiterhin um sechsstellige Beträge, die eine Versicherung als Taggelder an die Opfer ausbezahlt hat. In Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit mehrerer Opfer fehlen teilweise Belege, auch ist die medizinische Abgrenzung bestehender Verletzungen bei den Kampfsportlern schwierig.

Der Prozess startet am 27. Januar unter der Leitung des Kantonsgerichtspräsidenten Dieter Eglin und dauert sechs Tage, danach beraten die drei Richter während knapp vier Wochen. Das Urteil wird voraussichtlich am 21. Februar bekannt gegeben. (bzbasel.ch)

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2 Kommentare
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pamayer
07.01.2020 07:15registriert Januar 2016
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