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Bezirksgericht Uster schickt Stalker in die «kleine Verwahrung»

Bezirksgericht Uster schickt Stalker, der Frau getötet hat, in die «kleine Verwahrung»

17.06.2021, 15:3617.06.2021, 15:45
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Das Bezirksgericht Uster, aufgenommen am Donnerstag, 20. August 2020. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Urteil gefällt: Bezirksgericht UsterBild: keystone

Der Stalker mit schwerer psychischer Krankheit, der im Februar 2019 in Dübendorf eine 29-jährige Frau erschlagen hatte, ist nicht schuldfähig. Er wird deshalb nicht wegen Mordes bestraft, sondern kommt in die «kleine Verwahrung», also in eine Therapie hinter Gittern.

Das Bezirksgericht Uster kam zum Schluss, dass der 35-jährige gelernte Bäcker/Konditor sogenannt «nicht selbstverschuldet schuldunfähig» ist und deshalb für den Mord an der Frau nicht bestraft werden kann. Dies teilte es am Donnerstag mit.

Der Mann leidet an einer schweren Form des Asperger-Syndroms, einer Form des Autismus. Diese Entwicklungsstörung hat in seinem Fall zur Folge, dass er in seinem Sozialverhalten schwer eingeschränkt ist. Ihm fehlt gemäss Gutachten jegliches Einfühlungsvermögen.

Dies zeigte auch ein zweites Gutachten, das seit dem Prozess am Bezirksgericht Uster im vergangenen November eingeholt wurde. Das zweite Gutachten bestätigte das erste vollumfänglich, weshalb auf eine Bestrafung wegen Mordes verzichtet und stattdessen eine stationäre Massnahme angeordnet wird.

Genugtuung für die Angehörigen

Den nächsten Angehörigen der getöteten Kita-Angestellten, Mutter, Schwester und Lebenspartner, muss der 35-Jährige eine Genugtuung zahlen. Sie soll fünfstellig sein, genauere Angaben machte das Bezirksgericht Uster dazu nicht. Der Verurteilte kann sich das leisten, weil er «ein nicht unbedeutendes Vermögen» erbte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch beim Obergericht und beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Täter hatte sein Opfer in einem Wiedereingliederungsbetrieb kennengelernt und sich verliebt. Die junge Frau war ihm anfangs durchaus zugetan. Doch auch mit diesen Gefühlen konnte der Mann nichts anfangen. Als sie ihm einmal einen Kuss gab, musste er googeln, was das zu bedeuten hatte.

Polizei bereits 2011 eingeschaltet

Als die Frau einmal nicht zu einem Treffen erschien, kam die Störung des Mannes voll zum Tragen: Er bestand auf einer Erklärung und begann ihr nachzustellen. Die junge Frau war verängstigt und erzählte ihrem Vater davon.

Im Jahr 2011 wurde deshalb bereits die Polizei eingeschaltet. Als die Polizisten den späteren Täter aufsuchten, um mit ihm zu reden, nahm dieser an, dass die junge Frau ihn verleumdet habe, ihn etwa der Vergewaltigung bezichtigt habe.

Dieser Gedanke beherrschte fortan sein Leben. Im Februar 2019 «hielt ich es nicht mehr aus», wie er vor Gericht sagte. Er «wollte sie abschlagen». Es sei ihm bewusst gewesen, dass das nicht richtig sei, aber er habe «keinen anderen Weg» gesehen.

Am 13. Februar 2019 packte er einen Hammer und eine Kamera ein, fuhr zur Wohnung der Frau und wartete, bis sie aus dem Haus kam. Mehrmals schlug er ihr auf dem angrenzenden Parkplatz den Hammer auf den Kopf. Dann filmte er die tote Frau, riss ihr die Halskette ab und flüchtete. Einen Tag später konnte ihn die Polizei verhaften. (aeg/sda)

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