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Patrick Fischer wurde von der Staatsanwaltschaft nicht kontaktiert

epa12755009 Switzerland ́s head coach Patrick Fischer during the Men's Ice Hockey quarterfinal match between Finland and Switzerland at the Milano Cortina 2026 Winter Olympic Games in Milano, Ita ...
Patrick Fischer wurde vor etwas mehr als zwei Wochen entlassen.Bild: keystone
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Patrick Fischer wurde nicht angehört – Staatsanwaltschaft rechtfertigt sich

Die Staatsanwaltschaft Luzern hätte den «Fall Fischer» verhindern können – oder sogar müssen? Der Ex-Nationaltrainer wurde nicht angehört, bevor der Strafbefehl an SRF weitergegeben wurde. Mit weitreichenden Folgen.
30.04.2026, 07:2230.04.2026, 07:22
Reto Steinmann / ch media

In der allgemeinen medialen Aufregung der letzten 14 Tage über die Causa Patrick Fischer mit einem weit ausgebreiteten Themen-Fächer ist etwas Zentrales untergegangen: Ehe die Staatsanwaltschaft Luzern den Strafbefehl gegen Fischer betreffend das gefälschte Covid-Zertifikat dem Schweizer Fernsehen SRF herausgab, hätte sie dem Betroffenen das rechtliche Gehör (Möglichkeit zur Stellungnahme) wenn nicht gewähren müssen, dann unbedingt sollen. Fischer wurde aber nicht kontaktiert.

Das rechtliche Gehör nach Artikel 29, Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert in der Schweiz das Recht, sich vor einem behördlichen Entscheid zu äussern. Weil der Anspruch auf das rechtliche Gehör Verfassungsrang hat, ist seine Bedeutung entsprechend hoch. Wäre Fischer dieses Recht gewährt worden, hätte er der Aushändigung des Strafbefehls an das SRF kaum zugestimmt und damit einhergehend auch die umgehende Veröffentlichung verhindert.

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Um 2022 an die Olympischen Spiele reisen zu können, fälschte Fischer ein Covid-Zertifikat.Bild: keystone

In der Folge wären das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung des Strafbefehls (wahrgenommen durch SRF als Gesuchsteller) und das private Interesse von Fischer (als Gesuchsgegner) an der Nicht-Veröffentlichung durch die Staatsanwaltschaft Luzern gegeneinander abzuwägen gewesen. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob das persönliche Interesse von Fischer auf ihn und seine Familie reduziert geblieben oder sich aufgrund seines Amtes als Coach der Schweizer Eishockeynationalmannschaft bis in das Team und den Verband hinein ausgedehnt hätte.

Das Verfahren hätte Monate gedauert – bis nach der WM

Aber: Bei einem Entscheid der Staatsanwaltschaft für die Veröffentlichung und damit gegen Fischer hätte er das Verfahren auf dem verwaltungsrechtlichen Weg durch alle kantonalen Instanzen tragen, sowie schliesslich auch noch das Bundesgericht anrufen können. Ein solches Verfahren hätte Monate, wenn nicht ein Jahr oder länger gedauert. Bis dahin wäre die Eishockey-Weltmeisterschaft im Mai in der Schweiz längst Geschichte und das Mandat von Fischer bei Swiss Ice Hockey abgelaufen gewesen.

Auch die bei einem Weiterzug mit der Sache betrauten gerichtlichen Instanzen hätten verfassungsmässige Rechte gegeneinander abwägen müssen. Namentlich jene von Artikel 13 (Schutz der Privatsphäre) einerseits gegen Artikel 16 (Meinungs- und Informationsfreiheit), Artikel 17 (Medienfreiheit) und Artikel 30 der Bundesverfassung (Gerichtliche Verfahren) andererseits. Ein Blick auf diese Rechte offenbart die grosse Bedeutung für deren Träger, was das gegenseitige Abwägen schwierig macht und deshalb grösste Sorgfalt erfordert.

Patrick Fischer, head coach of Switzerland national ice hockey team, looks disappointed as they leave his bench after the second period, during the men's group A preliminary round game between Ca ...
Fischer nach seinem letzten Spiel als Nati-Trainer.Bild: keystone

So rechtfertigt sich die Staatsanwaltschaft Luzern

Ohne inhaltliche Wertung des Strafbefehls ist zu konstatieren, dass die Verletzung seines rechtlichen Gehörs als heikel und vor allem unsensibel zu bezeichnen ist. Dass dadurch nur Verlierer erzeugt werden und teilweise auf der Strecke bleiben würden, war voraussehbar. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat sich bei ihrem Vorgehen auf interne, sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz stützende Weisungen berufen, gemäss welchen das schutzwürdige Interesse der Öffentlichkeit dem privaten Interesse des Betroffenen gegenüberzustellen ist. Dabei macht sie gegenüber CH Media geltend, nach einer «sorgfältigen Abwägung» zum Schluss gelangt zu sein, das öffentliche Interesse sei gegeben und sie habe deshalb Einsichtnahme in den Strafbefehl gewährt.

Nun, diese sorgfältige Abwägung hätte geboten, Patrick Fischer vorgängig anzuhören, um dessen privates Interesse richtig einordnen, beziehungsweise gewichten und dem öffentlichen Interesse gegenüberstellen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat es vorgezogen, in eigener Regie, also unter Verzicht auf die Anhörung von Patrick Fischer, über Bestand, Inhalt und Umfang seines privaten Interesses zu entscheiden. Ob eine Auslegung der erwähnten Weisungen dieses Vorgehen insbesondere in einer derart heiklen Angelegenheit als sinnvoll erscheinen lässt, ist mit einem grossen Fragezeichen zu versehen.

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Fischer zusammen mit seinem Nachfolger Jan Cadieux.Bild: keystone

Bei dieser Impffrage handelte das Bundesverwaltungsgericht anders

Die Justizöffentlichkeit ist unbestrittenermassen ein hohes Gut. Folgerichtig besteht ein Anspruch der Medien, über Urteile Kenntnis zu erhalten. Allerdings hat dieser Anspruch keine absolute Gültigkeit, denn das Recht von betroffenen Verfahrensbeteiligten auf Persönlichkeitsschutz ist zu wahren, was vom Bundesgericht in seinen Urteilen immer wieder hervorgehoben wird.

Wie das sich handhaben lässt, offenbart ein anderes, mit dem vorliegenden Fall trotz dessen umgekehrter Vorzeichen durchaus vergleichbares Verfahren. Drei Privatpersonen beantragten Anfang August 2021 Einsicht in die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen. Die erwähnten Firmen und das Bundesamt für Gesundheit setzten sich dagegen zur Wehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat die drei Beschwerden am 10. Februar 2026 gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip gutgeheissen. Die Urteile sind etwa Mitte März in Rechtskraft erwachsen, weshalb die Kosten der beiden Impfstoffe vom BAG vor knapp zwei Wochen bekanntgegeben worden sind. (riz/aargauerzeitung.ch / Mitarbeit: Etienne Wuillemin)

Zum Autor
Reto Steinmann ist langjähriger Eishockeyjournalist, war von 2004 bis Ende Saison 2015/2016 Einzelrichter für Swiss Ice Hockey und praktiziert als Rechtsanwalt und Notar in Zug. (riz/aargauerzeitung.ch / Mitarbeit: Etienne Wuillemin)
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SpitaloFatalo
30.04.2026 08:14registriert März 2020
An der Affäre-Fischer sollen immer mehr Leute schuld sein. Das SRF, die Staatsanwaltschaft, Printmedien- nur nicht der Urkundenfälscher Patrick Fischer.
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ELMatador
30.04.2026 08:06registriert Februar 2020
Und erneut ein Versuch, Patrik Fischer zum Opfer zu machen.

Wenn man weiss, dass es einen Strafbefehl gibt und sich die Person des öffentlichen Interesses weigert, dass dieser veröffentlicht wird, wäre der Shitstorm noch grösser gewesen.

Sorry, aber irgendwo hat man als Person des öffentlichen Interesses eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Wenn man etwas im Rahmen seiner Tätigkeit tut, dann ist man der Öffentlichkeit auch Ehrlichkeit schuldig.

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mad_aleister
30.04.2026 08:32registriert Januar 2016
Dann wäre es in ein paar Monaten oder einem Jahr rausgekommen mit dem Fakt, dass sich Fischer gegen die Veröffentlichung stellte. Würde auch nicht grade zuträglich für Fischer's gesellschaftliches Ansehen gewesen sein. Fakt ist halt eben auch, dass Fischer den Fehler begangen hat. Punkt.

Die Flucht nach vorne war in dieser Situation die beste aller Optionen. Nur zu spät und (vor allem vom SIHF) sehr schlecht gemanaget. Sehr sehr schlecht gemananget.

Und jetzt freue ich mich auf die kommende Heim-WM. Habe fertig.
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