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Bedingte Freiheitsstrafen für FCB-Schläger – zwei Männer freigesprochen

12.03.2020, 17:0913.03.2020, 10:34

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag im Zusammenhang mit den heftigen Ausschreitungen nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und FC Zürich vom April 2016 14 FCB-Fans zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Zwei Männer wurden freigesprochen.

Acht FCB-Anhänger erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe zwischen 6 und 18 Monaten und sechs Männer eine Geldstrafe zwischen 5400 und 21'750 Franken - dies teils bedingt. Zudem wurden Probezeiten von bis zu drei Jahren ausgesprochen.

Zwei FCB-Fans im Alter von 29 und 30 Jahren wurden vom Vorwurf des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen. Die beiden Beschuldigten hätten sich zwar gemäss Beweisvideo in der Menge aufgehalten, sich aber nicht an den aggressiven Handlungen beteiligt, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung.

Das Strafgericht sprach zudem drei Männer vom Verstoss gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe frei, da die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift nicht detailliert darauf eingegangen war.

Polizei habe verhältnismässig gehandelt

Die Polizei habe an jenem Tag nicht unverhältnismässig gehandelt und die Eventplattform des St. Jakob-Parks sei kein rechtsfreier Raum, sagte die Gerichtspräsidentin. Zudem sei der Einsatz von Gummischrot gerechtfertigt gewesen.

Die Urteile fielen milder aus, als die Basler Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese hatte für die Angeklagten teils unbedingte Freiheitsstrafen zwischen sechs und 30 Monaten verlangt. Der zuständige Staatsanwaltschaft sagte nach der Urteilsverkündung, dass ein Weiterzug an die nächsthöhere Instanz geprüft werde.

Bei den Verurteilten handelt es sich um zwölf Schweizer, einen Deutschen und einen Spanier. Die Männer sind mittlerweile zwischen 23 und 37 Jahre alt und leben in den beiden Basel, in den Kantonen Aargau und Solothurn sowie in Deutschland. Die meisten von ihnen waren bereits vorbestraft.

Die 16 Angeklagten hatten die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft vor Gericht mehrheitlich zurückgewiesen oder wollten keine Aussage zu den einzelnen Anklagepunkten machen.

Zu den schweren Ausschreitungen war es am 10. April 2016 nach einem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich gekommen. Als die Polizisten auf der Eventplattform des St. Jakob-Parks das Tor zum Eisenbahnperron sichern wollten, standen sie einer Gruppe von rund 150 FCB-Fans gegenüber.

Die Polizei setzte Gummischrot, Tränengas und Schlagstöcke ein. Insgesamt wurden bei der Randale mehrere Polizisten, ein Kleinkind und ein weiterer Unbeteiligter verletzt. (aeg/sda)

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