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Corona-Regeln: Das ist ab heute alles wieder erlaubt

Giraffen werden gefuettert in der Lewa Savanne im Zoo Zuerich, aufgenommen am Mittwoch, 21. Oktober 2020. Die Giraffe ist mit bis zu sechs Metern Hoehe das hoechste Saeugetier der Welt. (KEYSTONE/Alex ...
Ab Montag darf man die Giraffen in der Lewa Savanne im Zoo Zürich wieder bestaunen.Bild: keystone

In den Zoo gehen ja, Affen bestaunen nein – was man ab heute wieder machen darf

Ab heute Montag darf man wieder in den Zoo, draussen Sport machen und Kleider shoppen gehen. In einem echten Laden. Doch die neuen Lockerungen sind zum Teil etwas kompliziert. Ein Überblick.
01.03.2021, 05:5202.03.2021, 07:29
Dennis Frasch
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Freizeitbetriebe (draussen)

Ab heute Montag dürfen Sportanlagen wieder öffnen. Jedoch nur im Freien. Konkret heisst das: Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze sowie Leichtathletik-Anlagen und Golfplätze öffnen wieder ihre Pforten. Es gilt jedoch Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Körperkontakt bleibt weiterhin untersagt. Das Mannschaftstraining in Sportvereinen ist nicht erlaubt bzw. nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt; Wettkämpfe sind verboten – das gilt auch für Grümpelturniere. Für Jugendliche bis Jahrgang 2001 gelten zudem andere Regeln – dazu später mehr.

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Auch Thermal- und Schwimmbäder dürfen ihre Aussenbereiche wieder öffnen. Bei den Thermalbädern erweist sich das etwas kompliziert, da man von innen nach aussen schwimmen muss. Es darf drinnen eingestiegen werden, um ins Aussenbecken zu gelangen. Der Rest der Innenbecken darf aber nicht zugänglich sein bzw. muss abgesperrt werden.

Unter die Freizeitbetriebe fallen auch die Zoos. Auch hier erweist sich die Öffnung als kurios: Es dürfen nur die Aussenbereiche geöffnet werden. Grund: Zoos gelten offiziell nicht als kulturelle Einrichtungen. Museen hingegen dürfen wieder öffnen. Für Zoodirektor Severin Dressen unverständlich. Gegenüber dem «Tagesanzeiger» sagte er, dass diese Regelung «für uns nicht nachvollziehbar» sei. «Unsere Innenanlagen sind doch vom Raumangebot her vergleichbar mit Ausstellungen in Museen.» Der Zoo Zürich sei ohne weiteres in der Lage, die vorgeschriebenen Personenbeschränkungen einzuhalten, sagte Dressen.

Bislang fand der Zoo kein Gehör beim Bund. Bis auf weiteres müssen Besucher also auf Affen- und Elefantenhaus sowie das Exotarium verzichten.

Private Treffen (draussen)

Neu darf man sich wieder mit bis zu 15 Personen draussen treffen, Kinder mitgezählt. Dies gilt für Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie spontane Treffen.

Stichwort spontan: Ein kleines Vereinsfest draussen im Park ist nicht gestattet, sie fallen nicht unter die Sonderregelung für private Veranstaltungen (nur Familie und Freunde) oder Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur; sie gelten vielmehr als Veranstaltungen und sind somit verboten. Dies gilt ebenso für andere Freizeitorganisationen wie Anlässe in Pfarrgemeinden, Quartiervereinen und anderen Vereinsaktivitäten.

Wie genau entschieden wird, ob ein Zusammentreffen von Freunden aus einem Verein jetzt als Veranstaltung gilt oder als spontanes Treffen, muss sich erst noch zeigen.

Eine weitere Ausnahmeregelung: Proben von Theatergruppen oder einer Guggenmusik sind draussen mit maximal 15 Personen wieder erlaubt. Mit Abstand oder Maske, versteht sich.

Läden

Sämtliche Verkaufsgeschäfte dürfen ab morgen wieder öffnen. Damit dürfte die Kontroverse darum, wieso zum Beispiel Parfümerien offen bleiben durften und Bücherläden nicht, beendet sein.

Für Läden und Einkaufszentren gelten jedoch strengere Zugangsbeschränkungen. Pro Kunde müssen 10 bis 25 Quadratmeter reserviert werden. Je grösser die Verkaufsfläche ist, desto mehr Fläche müssen pro Kunde oder Kundin zur Verfügung stehen. Einkaufszentren dürfen zudem nur so viele Personen Einlass gewähren, wie insgesamt in den Läden zugelassen sind.

Kultur

Neben Theaterproben im Freien dürfen auch Museen wieder öffnen. Führungen und Vernissagen bleiben jedoch untersagt. Auch bei den Museen gelten Kapazitätsbeschränkungen.

Singen bleibt übrigens verboten. Zumindest für alle, die vor dem Jahr 2001 geboren sind.

Mehr Freiheiten für Jugendliche

Nachdem die psychologischen Folgen der Pandemie bei Jugendlichen vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist, eilt der Bundesrat den Jungen zur Hilfe.

Schon bisher hatten Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag ein paar Privilegien, etwa im Sport. Sie dürfen drinnen und draussen Fussball oder Hallenhockey spielen, an einer Kletterwand üben oder einen Jazztanz proben, ohne eine fixe Obergrenze an Personen. Dieser Spielraum gilt ab morgen neu auch für Jugendliche bis Jahrgang 2001. Zudem dürfen neu auch Wettkämpfe stattfinden, jedoch ohne Publikum.

Wer 2000 oder früher geboren ist, kann nicht von den Erleichterungen profitieren. Diese Regelung mittels Jahrgängen ist einfacher anzuwenden und kommt auch daher, dass im Sport die Juniorinnen und Junioren meistens nach Jahrgängen zusammengefasst werden.

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pr0di
01.03.2021 06:58registriert Februar 2017
Weiss eigentlich jemand, ob es schon gefälschte Identitätskarten mit Jahrgang 2001 oder jünger gibt? 😅😬
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DerHitsch
01.03.2021 07:27registriert Oktober 2018
Ich würde mir vom BR wünschen, dass er endlich mal ein paar Worte darüber verliert (kurze Begründung würde wohl den meisten reichen..), wie das Beispiel des Zoos zu begründen ist. Was sind konkret die Überlegungen, Innenräume von Zoos geschlossen zu halten, Museen usw. lässt man aber öffnen?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass nur die Schweiz auf solch abstruse Ideen kommt.
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Sonntag
01.03.2021 06:55registriert Dezember 2020
Freizeitsausgleich wie Sport fehlt nicht nur Menschen mit Jahrgang 2000 und jünger. Es wird auch für Jahrgänge darüber immer mehr zur Belastung in dieser Situation. Und Indoor-Sport ist nicht gleich Fitnesscenter, da gibt es noch ganz viele andere betroffene Sportarten.
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