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Zentralschweiz

Malters: Luzerner Polizeispitze auch in 2. Instanz freigesprochen

Tödlicher Einsatz in Malters: Luzerner Polizeispitze auch in 2. Instanz freigesprochen

01.07.2019, 17:2601.07.2019, 17:26
ARCHIV – ZUM AUFTAKT DER BERUFUNGSVERHANDLUNG IM FALL MALTERS AM MITTWOCH, 23. AUGUST 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- Eine Person hat sich seit Dienstag in einem Haus  ...
Der Tatort in Malters LU.Bild: KEYSTONE

Das Luzerner Kantonsgericht hat am Montag den Kommandanten der Luzerner Polizei und den damaligen Kripo-Chef nach dem tödlich ausgegangenen Polizeieinsatz in Malters 2016 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Es bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Der Gerichtsvorsitzende eröffnete am späten Montagnachmittag das Urteil mündlich. Wie schon die Vorinstanz treffend ausgeführt habe, habe die Frau den Entscheid zum Suizid selber getroffen, sagte er. Sie sei urteilsfähig gewesen. Die angewandte Intervention sei verhältnismässig und rechtens gewesen.

Die Luzerner Polizei war am 9. März 2016 wegen einer Hanfplantage in eine Gebäude in einem Weiler bei Malters eingedrungen. In dem Haus hielt sich die psychisch kranke Mutter des Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.

Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich deswegen im August 2018 in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht Luzern wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden.

Gegen den erstinstanzlichen Freispruch der beiden Polizeikader hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfanbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er wirft der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und damit den Suizid der Mutter provoziert zu haben.

Nach der ersten Berufungsverhandlung sahen sich die Richter jedoch nicht im Stande, ein Urteil zu fällen. Es liess in einem Gutachten abklären, ob das Opfer zum Zeitpunkt des Suizides urteilsfähig war oder nicht. Dieses liegt nun vor und geht mit grosser Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Frau an einer paranoiden Schizophrenie litt.

An der zweiten Berufungsverhandlung vom Montag konnten die Parteien zum Gutachten Stellung nehmen. (aeg/sda)

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