Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative für ein landesweites Verhüllungsverbot zur Ablehnung. Einen vom Bundesrat als Gegenvorschlag eingebrachten Gesetzesentwurf unterstützt er hingegen.
Zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» empfiehlt der Ständerat mit 34 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Nein. Den indirekten Gegenvorschlag, mit dem der Bundesrat Verhüllungsverbote in der Kompetenz der Kantone belassen und dabei Probleme mit der Identifizierung gezielt angehen will, unterstützte der Ständerat am Donnerstag mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
«Die Initiative hat einen anti-muslimischen Unterton», konstatierte Daniel Jositsch (SP/ZH). Verschleierung sei ein Instrument für die Unterdrückung, aber die Initiative tue nichts dagegen. Doch auch der Gegenvorschlag enthalte kein Instrument gegen diese Unterdrückung.
Géraldine Savary (SP/VD) unterstützte die Initiative, obwohl sie ihr «Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie» attestierte. Doch ihr stelle sich die Gewissensfrage: Dass das Tragen einer Burka als individuelle Freiheit angesehen werden könne, verstehe sie nicht, sagte sie. Das sei eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.
«Es gibt auch Männer, die vermummt herumspazieren», sagte Filippo Lombardi (CVP/TI), Präsident beim Eishockey-Klub EHC Ambri Piotta. In seinem Heimatkanton funktioniere das Verhüllungsverbot, das das Volk mit dem Ja zu einer Initiative gewünscht habe.
«Niemand wird in der Schweiz so dumm sein und einen Anschlag in einer Burka planen», sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Wer eine Burka trage, sei zwar nicht integrationsfähig, aber entweder eine Schweizer Konvertitin oder eine Touristin. Verhüllungen würden auch politisch eingesetzt, erinnerte er an einen Auftritt der Initianten.
Eine Minderheit will die Initiative zur Annahme empfehlen. Thomas Minder (parteilos/SH) prophezeite der Initiative markant mehr Ja-Stimmen als seinerzeit die Minarett-Initiative erhalten hatte. «Bei uns in der Schweiz zeigt man sein Gesicht». Der Gegenvorschlag habe lediglich Placebo-Wirkung, da er den Status quo statuiere.
Die Gesichtsverhüllung passe nicht zur Schweizer Gesellschaft, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. «Sie drängt Frauen in eine bestimmte Rolle.» Umgekehrt stünden Kleidervorschriften aber im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaftsordnung.
Voll verhüllte Frauen sind in den Worten von Keller-Sutter «extrem selten» in der Schweiz. Eine Burka habe sie hierzulande noch nie gesehen, den Niqab sehe man vielleicht in Interlaken oder in Luxus-Einkaufsstrassen. «Touristinnen sind für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Schweiz nicht entscheidend.»
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht hat. Das neue Begehren fordert ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum.
Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei einem Verstoss sollen Leistungen dieser Behörden verweigert und Bussen ausgesprochen werden. Die Höchstbusse beträgt 10'000 Franken. Voraussichtlich dürfte die Busse in den meisten Fällen aber nicht mehr als einige hundert Franken betragen, sonst könnte sie unverhältnismässig sein, schreibt der Bundesrat dazu.
Zunächst hatte der Bundesrat auch im Gesetz verankern wollen, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Nach den ablehnenden Reaktionen in der Vernehmlassung verzichtete er jedoch auf diesen Passus.
Der Bundesrat betont zwar in der Botschaft, dass es nicht hinnehmbar sei, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar. Überdies sei zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein könne, etwa bei konvertierten Schweizerinnen.
Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft. Bestraft wird dort, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt und dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.
Im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Dort traf es bisher vor allem vermummte Fussballfans. Frauen mit Burka oder Niqab wurden dagegen kaum je gebüsst. (mim/sda)
Da war doch noch nicht so lange her irgendwas in der Innerschweiz.
Gilt dies dann auch für diese Rassisten lieber Herr Minder?
Zeit meines Lebens ist mir hier in der Schweiz noch kein Paar schöne Augen hinter einem Nikab über den Weg gelaufen, wogegen ich aber auf diese Fratzen unter ihren Spitzhüten sehr gerne verzichten kann.