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Rentner in Metzerlen ermordet: Zwei Männer müssen lange hinter Gitter

Rentner in Metzerlen ermordet: Zwei Männer müssen lange hinter Gitter

28.06.2021, 08:4928.06.2021, 11:10
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Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO hat am Montag zwei Männer wegen Mordes und weiterer Delikte verurteilt. Ein 44-Jähriger muss 19 Jahre ins Gefängnis, ein 41-Jähriger 17 Jahre und 8 Monate. Opfer des Verbrechens im März 2010 in Metzerlen SO war ein 71-jähriger Schweizer.

Beim 44-jährigen Täter handelt es sich um einen Serben, beim 41-jährigen um einen Niederländer mit serbischen Wurzeln. Beide Männer befinden sich bereits in Haft.

Der Drahtzieher des Überfalls, ein 67-jähriger Serbe, der selbst keine Gewalt angewendet hatte, wurde wegen versuchten bandenmässigen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Er hatte den Tipp bekommen, dass im Haus des Opfers viel Bargeld zu finden sei. Ausserdem verhalf er den beiden Haupttätern zur Flucht.

«Besonders skrupellos»

Laut dem Gericht handelten der 44-Jährige und der 41-Jährige besonders skrupellos. Sie hätten das Opfer äusserst brutal behandelt. Ihr Vorgehen zeuge von einem grossen Egoismus. Weil sie beim Überfall keine Beute gemacht hätten, habe es sich neben Mord um versuchten bandenmässigen Raub gehandelt. Alle drei Täter hätten keine Reue gezeigt.

Der Raubüberfall auf den 71-Jährigen hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Das Opfer, das sich wehrte, wurde in seinem Haus schwer verletzt. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.

Verteidigter plädierten auf Freisprüche

Der Prozess fand an drei Tagen Ende Mai und Anfang Juni statt. Die Verteidiger der beiden Haupttäter plädierten auf Freisprüche, die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von je 20 Jahren. Für den Drahtzieher verlangte die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Gefängnis. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf Freispruch.

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verhandelte den Mordfall an einem geheimen Ort. Es gehe um die Sicherheit aller am Prozess Beteiligten, hiess es. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen. Medienvertreter konnten den Prozess via Videoübertragung mitverfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. (sda)

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