Schweiz
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Ehefrau und Schwägerin erstochen - Beschuldigter vor Gericht Brugg

Zwei Frauen im Bett erstochen – Zeugenaussagen am Gericht Brugg bringen keine Klarheit

07.06.2021, 17:5407.06.2021, 17:54
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Bezirksgericht Brugg
Vor dem Bezirksgericht Brugg AG steht ab heute Montag ein Mann, der im Januar 2018 in Hausen AG seine Frau und deren Schwester erstochen haben soll.

Am ersten Tag der Hauptverhandlung zum zweifachen Tötungsdelikt am 8. Januar 2018 in Hausen AG wurden am Montag am Bezirksgericht Brugg AG mehrere Personen befragt. Die Personen beleuchteten die Umstände, unter denen es zur Bluttat kam. Klarheit schaffen konnten sie nicht.

Zwei Auskunftspersonen wurden zum Privatleben des heute 58-jährigen Beschuldigten befragt. Hinweise auf ihre Identität sind gemäss Gericht untersagt. Gemäss ihren Aussagen kam es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen in der Familie, sei es unter den Eltern, mit Verwandten oder gegenüber den Kindern.

Dabei sei durchaus auch mal ein Messer oder eine Schere zum Einsatz gekommen - allerdings nicht seitens des Beschuldigten. Ein Jahr vor der Tat hatte die Frau ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt angezeigt, die Anzeige später aber wieder zurückgezogen.

Die im Alter von 38 Jahren getötete Ehefrau sei eine Person gewesen, die gern in den Ausgang gegangen sei, sagte eine der Auskunftspersonen. Dies sei von ihrem 16 Jahre älteren Mann nicht gern gesehen worden. Es sei häufig zum Streit gekommen, vor allem, wenn eine Schwester der Ehefrau zu Besuch gewesen sei. Die Frau habe öfter von Scheidung gesprochen, sei aber gleichzeitig vor dem Gedanken zurückgeschreckt.

Am Gericht befragt wurde auch ein Liebhaber der Frau. Sie habe von Streitigkeiten in der Ehe erzählt, und dass sie weggehe wolle. Sie hätten sich geliebt, hätten aber keine gemeinsame Zukunft geplant. Er habe ihr geraten, ihre Familie nicht zu verlassen.

Widerstandslos festgenommen

Ein Brugger Stadtpolizist schilderte jenen Januarmorgen nach Eingang des Alarms. Als er und seine Kollegen in der Wohnung eingetroffen seien, hätten sie den Mann auf dem Sofa sitzend vorgefunden, sagte er. Widerstandslos habe er sich Handschellen anlegen lassen.

Auf dem Bett im Elternschlafzimmer lagen bekleidet die beiden toten Schwestern, was auch auf einer Fotografie zu sehen war, die das Gericht zeigte. Die Schwägerin des Mannes hielt ein langes, spitzes Messer in einer Hand.

Gemäss einer damals aufgebotenen Kantonspolizistin sagte der Mann, seine Frau habe ihn betrogen. Weiter habe der Beschuldigte der Kantonspolizistin erzählt, die Frau und ihre Schwester hätten begonnen, sich zu prostituieren, er habe sie beobachtet.

Weil er so nicht mehr leben könne, habe er die Scheidung gewollt. Als er sich ins Schlafzimmer habe zurückziehen wollen, seien die beiden Frauen ihm mit einem Messer gefolgt, um ihn zu attackieren.

Laut Anklageschrift wollte im Gegenteil die Frau die Scheidung, der Mann habe dies verhindern wollen. Am Morgen des 8. Januar 2018 habe er seine noch im Bett liegende Frau und deren zu Besuch weilende Schwester erstochen. Das Messer habe er der Schwägerin in die Hand gelegt, um eine Notwehrsituation vorzutäuschen.

Urteil am Donnerstag

Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Befragung des Beschuldigten fortgesetzt. Am Mittwoch folgen die Plädoyers. Gemäss Anklageschrift fordert der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes, eventuell 20 Jahre wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung. Zudem soll der Kosovare für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Verteidiger gibt seine Anträge im Rahmen seines Plädoyers bekannt. Das Urteil wird voraussichtlich am späteren Donnerstagnachmittag eröffnet. (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Donny Drumpf
07.06.2021 06:03registriert November 2019
Drohte «ein innerfamiliärer und gesellschaftlicher Gesichtsverlust»

Wenn ich sowas lese wird mir schlecht.
Jetzt steht er wahrscheinlich bei seiner Familie gut da. Er hat sich ja sein seine Ehre rein gewaschen. Ekelhaft.

Mögen die Frauen in Frieden ruhen und er seine Strafe erhalten.
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07.06.2021 09:08registriert Dezember 2016
So etwas erinnert mich an antike römische Familienintriegen. Jetzt hat er sein Gesicht vollends verloren. So ein Mensch gehört für immer ausgeschafft. Den Hinterbliebenen hat er nun praktisch alles genommen. Ihnen wünsche ich von Herzen viel Kraft. Armes Land das so einen Mann aufnehmen muss.
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raues Endoplasmatisches Retikulum
07.06.2021 08:25registriert Juli 2017
"«ein innerfamiliärer und gesellschaftlicher Gesichtsverlust»"
Weil seine Frau und deren Schwester umzubringen eben NICHT zu einem "innerfamiliärer und gesellschaftlicher Gesichtsverlust" führt.
20 Jahre Knast und Ausschaffung ist geradezu eine gesellschaftliche Promotion.
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