Kein «Racial Profiling»: Zürcher Obergericht stützt Polizisten

Kein «Racial Profiling»: Zürcher Obergericht stützt Polizisten

16.10.2017, 07:56

Keine Schikane, keine Diskriminierung: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass ein 43-jähriger Schweizer mit kenianischen Wurzeln zu Recht von der Polizei kontrolliert wurde. Der Dunkelhäutige ist der Ansicht, dass er Opfer von «Racial Profiling» wurde.

Die strittige Aktion fand im Februar 2015 im Hauptbahnhof statt. Stadtpolizisten wollten den ETH-Bibliothekar kontrollieren, weil er ihnen verdächtig vorkam. Der Mann habe den Blick abgewandt und ihnen ausweichen wollen, heisst es dazu im Polizeirapport.

Er selber sieht das anders. Er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei, sagt der heute 43-Jährige, der in Kenia geboren wurde und seit zehn Jahren Schweizer ist. Er habe sich deshalb geweigert, sich auszuweisen. Schliesslich wurde er wegen «Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung» gebüsst.

Die Busse von 100 Franken wollte er aber nicht akzeptieren - aus Prinzip. Er sei es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte, sagte er beim erstinstanzlichen Prozess im November 2016.

Hautfarbe nicht ausschlaggebend

Der Gang vor Gericht nützte ihm bis jetzt nichts: Nach dem Bezirksgericht Zürich kam nun auch das Obergericht zum Schluss, dass es sich bei dieser Kontrolle nicht um «Racial Profiling» handelte und der Mann die Busse bezahlen muss.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrolle aus diskriminierenden Gründen vorgenommen worden sei, schreibt das Obergericht in seinem Urteil. Schikanös oder unrechtmässig sei sie nicht gewesen.

Ausschlaggebend für die Kontrolle sei das Verhalten des Beschuldigten gewesen, also das Wegschauen, nicht die Hautfarbe. Es sei zwar zutreffend, dass dieses Verhalten nur ein geringer Anhaltspunkt für eine mögliche Straftat sei.

Am Zürcher Hauptbahnhof, wo mit mehr Straftaten und erhöhter Polizeipräsenz zu rechnen sei, würden aber regelmässig Personen kontrolliert, ohne dass eindeutige Anhaltspunkte vorliegen würden. Der Beschuldigte sei an diesem Morgen zudem auch nicht der einzige gewesen, der ohne konkreten Verdacht angehalten worden sei.

Ein Fall fürs Bundesgericht

Der 43-Jährige wehrt sich nicht nur auf der strafrechtlichen Ebene gegen die verhängte Busse. Neben dem Gang vor Gericht löste er auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen die Stadtpolizei aus.

Dieses Verfahren wurde jedoch sistiert, bis das Strafverfahren definitiv abgeschlossen ist. Dieses dauert nun noch etwas an - mit Unterstützung der «Allianz gegen Racial Profiling» hat der Mann inzwischen Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts eingelegt.

Das Bundesgericht soll «sich mit dem Problem des Rassismus fundiert auseinandersetzen», hält die Allianz in einer Medienmitteilung fest. Dies sei nötig, «weil aktuelle Untersuchungen zeigen, dass institutioneller Rassismus durch Polizei und Grenzwachtkorps ein stärker verbreitetes Problem ist als gemeinhin angenommen». (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!