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Meilen: Frau soll Mord an eigener Mutter in Auftrag gegeben haben

26.05.2020, 10:4926.05.2020, 15:17
300'000 Franken Honorar für einen Mord?
300'000 Franken Honorar für einen Mord?
Bild: zvg

Vor dem Bezirksgericht Meilen ZH müssen sich kommende Woche vier Personen wegen der Tötung einer 73-jährigen Ärztin verantworten. Eine davon ist ihre eigene Tochter. Sie soll die Tötung ihrer Mutter in Auftrag gegeben haben, um an das Erbe zu kommen.

Beim Opfer handelt es sich um eine 73-jährige Frau, die in der Stadt Zürich eine Praxis als Hautärztin führte und allein in ihrem Haus in Küsnacht an der Goldküste wohnte.

Ihr Leben endete in der Nacht auf den 20. August 2016. Ihr Sohn, der sie besuchen wollte, entdeckte die Leiche. Der Staatsanwalt beschuldigt nun die heute 46-jährige Tochter. Sie soll die Tötung ihrer Mutter in Auftrag gegeben haben, weil sie auf das Millionen-Erbe spekulierte.

Vor Gericht stehen neben der Tochter ein 36-jähriger Bauarbeiter, ein 31-jähriger Barkeeper und ein 28-jähriger Motorradmechaniker. Alle vier Beschuldigten sind Schweizer.

Der Staatsanwalt beschuldigt die Tochter der Anstiftung zu Mord. Der Bauarbeiter hat sich wegen Mordes, Raubes und einer ganzen Reihe weiterer Delikte zu verantworten, dem Barkeeper wirft die Anklage ebenfalls Mord und Raub vor.

Beim Motorradmechaniker schliesslich geht es um Entwendung eines Fahrzeugs. Diese Delikte soll er wenige Tage vor dem Tötungsdelikt verübt haben, zusammen mit dem Bauarbeiter.

300'000 Franken Honorar

Gemäss Anklageschrift versprach die Frau dem ihr bekannten Bauarbeiter ein Honorar von 300'000 Franken, wenn er ihre Mutter umbringe. Der Mann habe sich «aus rein wirtschaftlichen Gründen» zu der Tat bereit erklärt, so die Anklageschrift.

Der Bauarbeiter gewann den Barkeeper als Mittäter – er stellte ihm einen Anteil an den 300'000 Franken in Aussicht. Ihre Honorare haben sie jedoch nie erhalten. Die Konten der Getöteten waren sofort nach dem Entdecken der Tat gesperrt worden.

Von der Tochter soll der Bauarbeiter den Schlüssel zur Villa in Küsnacht erhalten haben, dazu auch alle nötigen Informationen, etwa die Lage des Schlafzimmers und den Aufbewahrungsort der Wertsachen.

Den jungen Töff-Mechaniker beauftragte er, für ihn am Flughafen ein Auto zu mieten. Er selbst konnte das nicht tun, da er keinen Führerausweis hatte. Dies hinderte ihn allerdings nicht am Fahren.

Klarsichtfolie übers Gesicht

Gegen 03.30 Uhr übernahm der Bauarbeiter gemäss Anklageschrift das Auto, holte in Zürich den Barkeeper ab, und die beiden fuhren nach Küsnacht. Mit dem Hausschlüssel betraten sie die Villa.

Laut Staatsanwalt wurde die Frau erstickt, indem ihr Klarsichtfolie übers Gesicht gespannt oder ein Kissen aufs Gesicht gedrückt wurde, während man sie an den Armen festhielt. Dann steckten die Männer Uhren, Geld und Bankkarten ein und flüchteten.

Die Beute teilten sie auf. Noch bevor die Konten gesperrt wurden, hob der Bauarbeiter mit den Bankkarten – zu denen die Tochter laut Anklage die Zugangsdaten lieferte – Geld ab und ging shoppen, insgesamt belastete er sie um fast 30'000 Franken. Rund einen Monat nach der Tat wurde er als erster der vier Beschuldigten festgenommen.

Die Strafanträge des Staatsanwalts und die Anträge der Verteidiger werden erst während des Prozesses publik gemacht. Dieser ist auf sechs Tage angelegt. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (aeg/sda)

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