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Schweizweit mussten bei 50 Prozent der kontrollierten Marktstände, nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden.<br data-editable="remove">
Schweizweit mussten bei 50 Prozent der kontrollierten Marktstände, nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden.
Bild: KEYSTONE

Von wegen ehrliche Produkte vom Marktstand – jeder zweite schummelt, sagen die Kantonschemiker

28.01.2016, 13:3228.01.2016, 15:24

Trockenfleisch, das fälschlicherweise mit der Bezeichung «Walliser Trockenfleisch GGA» angepriesen wurde oder missbräuchlich als «Damassine AOP» bezeichnete Spirituosen oder  «Formaggio Parmigiano Reggiano», der gar keiner ist: Konsumenten werden bei Lebensmitteln hierzulande immer noch häufig getäuscht.

Das zeigt eine Untersuchung der Kantonschemiker im letzten Jahr. In vier von zehn kontrollierten Betrieben wurden geschützte Produktebezeichnungen missbräuchlich verwendet. Überraschend zeigte sich die höchste Missbrauchsquote mit 50 Prozent bei Marktständen.

Schweizweit mussten bei 50 Prozent der kontrollierten Marktstände, in 44 Prozent der überprüften Restaurationsbetriebe und in 39 Prozent der kontrollierten Bäckereien nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden; schreibt der Verband der Kantonschemiker der Schweiz in einer Mitteilung vom Donnerstag.

1445 Produkte untersucht

Konkret hat der Verband 1445 schweizerische oder europäische Produkte untersucht, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB), geographischen Angaben (GGA) oder mit den Bezeichnungen «Berg» oder «Alp» angepriesen wurden.

Unter die Lupe nahmen die Kantonschemiker dabei 963 Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, abgepackt und gekennzeichnet werden. Dazu zählten etwa Restaurants, Bäckereien, Metgereien, Käsereien, Märktstände, Grossverteiler und Detailisten.

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Walliser Trockenfleisch, Parmesan

Bei den europäischen Produkten beanstandeten die Kantonschemiker am meisten die Bezeichnungen für Parmesan, Feta und Parmaschinken. Bei den Schweizer Produkten waren es «Walliser Trockenfleisch GGA» und als «Damassine AOP» bezeichnete Spirituosen. 

Die Untersuchung ist Teil einer nationalen Kampagne, an der sich neben den Kantonen auch das Fürstentum Liechtenstein beteiligt hat. Je nach Art und Schwere der festgestellten Mängel wurde eine Verwarnung ausgesprochen oder Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet. (whr/sda)

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