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Krankenkassen dürfen nicht telefonisch werben – nun soll sich die Branche endlich daran halten

Verbotene Werbeanrufe
Verbotene Werbeanrufe

Krankenkassen dürfen nicht telefonisch werben – nun soll sich die Branche endlich daran halten

27.06.2014, 16:1027.06.2014, 16:10

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will etwas gegen Werbeanrufe durch Krankenkassen unternehmen. Ihrer Meinung nach soll aber nicht der Bundesrat, sondern die Branche selber das Problem lösen.

Bei den Beratungen über die Krankenkassen-Aufsicht hat die SGK einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für eine Branchenvereinbarung zu schaffen, wie Kommissionspräsident Guy Parmelin am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte.

Eine solche Vereinbarung hatte der Krankenkassen-Dachverband santésuisse bereits 2011 in Kraft gesetzt. Diese sah ein Verbot von Telefonwerbung für den Verkauf von Policen in der Grundversicherung vor und beschränkte die Maklerprovisionen pro vermittelten Kunden auf maximal 50 Franken.

Am 28. September wird über die Initiative für eine öffentliche Krankenkasse abgestimmt. Eine wirksame Krankenkassen-Aufsicht könnte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen. (rar/sda)

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