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Einkaufen am Wochenende

Bundesrat erlaubt Sonntags-Shopping ab April – jedoch mit ganz vielen Abers

18.02.2015, 15:4518.02.2015, 15:51

Einkaufszentren in Tourismusgebieten dürfen neu während des ganzen Jahres an Sonntagen Arbeitnehmende beschäftigen. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, auf den 1. April neue Regeln in Kraft zu setzen.

Die Arbeitnehmenden müssen für die Sonntagsarbeit aber eine spezielle Kompensation erhalten, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) schreibt. Ausserdem gilt die Lockerung nur für Einkaufszentren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

So muss das Warenangebot auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet sein. Die Mehrheit der Geschäfte im Zentrum muss überwiegend Luxusartikel anbieten, insbesondere Kleider, Schuhe Accessoires, Uhren, Schmuck und Parfüm. Weiter muss der Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.

Auch grenznahe Einkaufszentren

Ausserdem muss das Einkaufszentrum entweder in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder sich höchstens 15 Kilometer zur Schweizer Grenze und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs befinden. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat eine Distanz von 10 Kilometern vorgeschlagen.

Welche Einkaufszentren die Anforderungen erfüllen, entscheidet das WBF auf Antrag der Kantone. Die Zentren sollen in einer Verordnung namentlich aufgeführt werden.

Starker Franken als Argument

Mit der Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz werde den geänderten Bedürfnissen des Fremdenverkehrs Rechnung getragen, schreibt das WBF. Shopping gehöre zu den wichtigsten Gründen für eine Reise in die Schweiz. Mit dem starken Franken habe die neue Bestimmung zusätzlich an Bedeutung gewonnen, heisst es weiter. Sie trage dazu bei, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Schweiz zu sichern.

In der Vernehmlassung hatte eine Mehrheit der Teilnehmenden eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots abgelehnt. Dagegen stellten sich die meisten Kantone sowie die Gewerkschaften und die SP. Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, entscheidet der Bundesrat aber in eigener Kompetenz.

Das Parlament hatte die Lockerung gefordert. Es nahm eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate an. Dessen Forderung hatte mit dem Einkaufszentrum FoxTown in Mendrisio zu tun. Dort waren jahrelang rechtswidrig Sonntagsverkäufe toleriert worden. (sda)

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