In der Auseinandersetzung um aus Sicht der EU-Kommission unzulässige Wettbewerbspraktiken von Google ist am Mittwoch das erste wichtige Urteil verkündet worden: Google muss 2,42 Milliarden Euro Strafe bezahlen.
Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern.
Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmass verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.
Im nun verhandelten Fall wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmässigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe «seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat», hatte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 gesagt.
Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen «rechtlich, faktisch und wirtschaftlich» falsch.
Laut der europäischen Konsumentenschutz-Organisation Beuc könnte das Urteil «ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet sein».
Google habe die User daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe. Die Entscheidung der EU-Kommission sei ein wichtiger erster Schritt gewesen, «und wir erwarten, dass der Gerichtshof diese Entscheidung in seinem Urteil bestätigt», teilte Agustin Reyna, Beuc-Direktor für rechtliche und wirtschaftliche Angelegenheiten, mit.
(dsc/awp/sda/dpa)