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Justiz

Femizid von Rupperswil: Beschuldigter übergoss seine Frau mit heissem Öl

Hier passierte das Tötungsdelikt am 15. Februar 2023.
Hier passierte das Tötungsdelikt am 15. Februar 2023.Archivbild: Natasha Hähni

Femizid von Rupperswil: Beschuldigter übergoss seine Frau mit heissem Öl

In einem Imbiss in Rupperswil fanden Rettungskräfte im Februar 2023 eine schwer verletzte Frau. Sie starb noch vor Ort. Am Donnerstag muss sich der mutmassliche Täter vor Gericht verantworten.
12.11.2025, 13:2612.11.2025, 13:29
Dominic Kobelt / ch media

Im Februar 2023, an einem Mittwochmorgen, wurden Rettungskräfte in ein Imbisslokal in Rupperswil gerufen. Sie fanden dort eine 47-jährige Sri Lankerin mit schweren Stichverletzungen. Die Frau starb trotz Reanimationsmassnahmen. Ihr Ehemann war dringend tatverdächtig und wurde vor Ort verhaftet. Im vergangenen Februar hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und fordert 17 Jahre Haft für den Beschuldigten.

Der Mann ist wie das Opfer aus Sri Lanka und kam 1990 als Erwachsener in die Schweiz. Dies ist der Anklageschrift zu entnehmen. Laut dieser war Eifersucht das Hauptmotiv der grausamen Tat. Der Beschuldigte bezichtigte offenbar seine Frau, mit dem Fahrlehrer eine Affäre zu haben, weil sie einmal verspätet aus der Fahrstunde nach Hause kam. Seit 2022 warf er ihr vor, mit ihrem künftigen Schwiegersohn eine intime Beziehung zu unterhalten. Dieser war in die Schweiz eingewandert, um die älteste Tochter des Beschuldigten zu heiraten.

Beschuldigter übergoss seine Frau mit Frittieröl

Der Verdacht kam beim Mann an einem gemeinsamen Fernsehabend auf. Seine Frau setzte sich neben den künftigen Schwiegersohn, dieser legte seinen Kopf in den Schoss der Frau und bat sie um eine Kopfmassage. Das empfand der Ehemann offenbar als «unangebracht». «In der Folge prüfte der Beschuldigte beispielsweise einmal den Kilometerstand des Autos und stellte fest, dass damit mehr Kilometer gefahren wurden, als für die Strecke von der Arbeit bis nach Hause erforderlich waren», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.

Darin werden auch grausame Details zum Tathergang genannt. Opfer und Täter hatten beide im Imbiss gearbeitet. An jenem Mittwochmorgen soll es zu einem Streit gekommen sein. In der Küche habe der Mann Öl in einem Kochtopf erhitzt. Dann habe er seine Frau geholt und ihr erklärt, was sie zu tun habe. Dabei habe er sie so angewiesen, dass seine Frau ihm den Rücken zuwandte.

«Der Beschuldigte hob den Deckel des Kochtopfs mit dem durch ihn erhitzten Frittieröl ab, ergriff mit beiden Händen den Topf, hob diesen bis über den Kopf des Opfers und übergoss das Opfer von hinten mit dem gesamten im Topf befindlichen heissen Frittieröl», schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe den Topf danach fallen lassen und zum Messer gegriffen, mit dem er mindestens zweimal auf den Oberkörper der Frau einstach.

Arbeitskollegin leidet an Belastungsstörung

Der Mann stiess die Frau von sich, das Messer glitt ihm aus der Hand. Er habe sofort nach einem weiteren Messer gegriffen und mit diesem auch auf das Opfer eingestochen, das zu fliehen versuchte. Hierbei entglitt ihm die Waffe erneut, er nahm eines der Messer vom Boden auf und folgte seinem Opfer. Als der Beschuldigte dann erneut zustach, wurde er von einer Arbeitskollegin beobachtet, die aufgrund der Schreie herbeigeeilt kam. Sie erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung.

Die Staatsanwaltschaft fordert neben den 17 Jahren Freiheitsstrafe eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Massnahme. Der Mann sei für 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen. Die Verhandlung findet am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg statt. Wir berichten live vom Mordprozess.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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Die beliebtesten Kommentare
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Shelley
12.11.2025 13:43registriert März 2018
Eigentlich sind auch 17 Jahre viel zu wenig (vermutlich werden es noch weniger werden). Für die grausame, niederträchtige Art und Weise müsste es viel länger dauern. Es war, so wie beschrieben, ja keine Affekthandlung, sondern geplanter Mord. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies therapierbar wäre.

Man kommt den Eindruck nicht los, dass bei uns die Leute für Finanzdelikte im Verhältnis härter bestraft werden, als bei Mord oderTotschlag. Irgendwie schräg.
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darmflora
12.11.2025 13:40registriert März 2021
für hinterhältigen Mord soll es 17 Jahre Knast geben? Was ist kaputt in unserem System? 😳
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P. Etter
12.11.2025 13:37registriert Dezember 2021
Wie ist das zu verstehen? 17 Jahre füttern wir ihn durch und danach muss er noch für 15 Jahre aus der Schweiz raus?
Können wir nicht mit Sri Lanka was ausmachen, dass er 35 Jahre als Gefangener der TamilTigers verbringen muss?
Die haben mit ihren Gefangenen wirklich anständige Dinge gemacht.

Diese Tat ist ja kaum mit Eifersucht zu begründen. Da helfen auch 17 Jahre psychologische Behandlung nichts mehr.
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