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Ex-Imam der Winterthurer Moschee auch vom Obergericht verurteilt

30.11.2018, 12:2930.11.2018, 13:57

Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der 26-jährige Äthiopier wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen. Damit wird das Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts bestätigt.

Die Befragung des Ex-Imams der Winterthurer An'Nur-Moschee war am Freitagmorgen nach einer halben Stunde bereits vorbei. Der 26-jährige Äthiopier, der wegen Hasspredigten und der Verbreitung von «IS»-Gewaltdarstellungen angeklagt ist, verweigerte vor dem Zürcher Obergericht jegliche Aussage.

Archivbild: der 26-jährige Imam vor Bezirksgericht am 23. November 2017.
Archivbild: der 26-jährige Imam vor Bezirksgericht am 23. November 2017.
Bild: KEYSTONE

Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt, sagte der Beschuldigte in der Befragung. Es gebe deshalb nichts mehr zu sagen. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Er lasse lieber seinen Verteidiger reden. Dieser fordert für ihn einen Freispruch sowie eine Entschädigung.

Sitzt in Ausschaffungshaft

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den tiefgläubigen Muslim vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einem zehnjährigen Landesverweis, der wegen des Weiterzugs ans Obergericht aber noch nicht vollzogen wurde. Der Beschuldigte sitzt aber bereits im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der An'Nur-Moschee gehalten zu haben. Er rief dazu auf, Muslime die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten.

Predigt aus dem Internet

Auf Facebook teilte er zudem Aufnahmen von «IS»-Gräueltaten. Auf den Videos und Bildern sind Leichen und abgetrennte Gliedmassen zu sehen, darunter etwa ein abgetrennter Kopf in einem Kochtopf.

Der amtliche Verteidiger argumentierte beim erstinstanzlichen Prozess, dass sein Mandant keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse habe. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck. (whr/sda)

Razzia in Winterthurer Moschee

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Razzia in Winterthurer Moschee
quelle: keystone / walter bieri
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«Historisches Verbrechen»

Video: watson/Nico Franzoni
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