Im März vergangenen Jahres tötete die heute 76-jährige Alice F. in Basel den siebenjährigen Ilias. Nun hat das Basler Stafgericht das Urteil gefällt.
Alice F. wurde vom Basler Strafgericht am Dienstagnachmittag zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Sie hat laut Gericht einen Mord begangen, ist aufgrund ihrer Wahnstörung schuldunfähig.
Der siebenjährige Ilias war am 21. März 2019 um 12.30 Uhr auf dem Heimweg zu seinen Eltern und seinem vier Jahre jüngeren Bruder, als Alice F. sich ihm von hinten näherte.
Das Küchenmesser mit braunem Holzgriff hatte sie in ihrer rechten Hand. Damit stach sie dem Jungen von rechts in den Hals. Der zweite Messerstich ging in die linke Halsseite, nachdem Ilias sich zu Alice F. umgedreht hatte.
Laut Anklageschrift versicherte sich die Täterin kurz, dass die Stiche tödlich waren. Danach gestand sie die Tat der Basler Staatsanwaltschaft. Diese forderte nun eine ordentliche Verwahrung von Alice F. wegen Mordes. Zusätzlich sei ihre Schuldunfähigkeit anzuerkennen.
Die Verteidigung von Alice F. hält dagegen eine stationäre Behandlung als angebracht. Der Anwalt der Opferfamilie fordert zusätzlich zu den Anträgen der Staatsanwaltschaft Schadensersatz von 18'000 Franken sowie eine Genugtuung in der Höhe von 185'000 Franken.
Doch ich lasse das Spekulieren darüber gleich wieder sein. Denn dass die Alte ein Kind derart brutal und hinterhältig ermordet hat, das nun wirklich nichts mit einem eventuellen Versäumnis irgendwelcher Amtsstellen zu tun hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Dafür gibt es weder eine Begründung noch kann man es auch nur ansatzweise entschuldigen. Die Verwahrung scheint deshalb aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt.