Rolf R. war die einzige Liebe im Leben der Alice F. Mit der Tötung von Ilias (7) in Basel vor einem Jahr brachte sie wahnhaft zu Ende, was sie zusammen mit Rolf R. angefangen hatte. Sie vollzog, womit er gedroht hatte. Wie diese tragische Geschichte ihren Anfang nahm, ist säuberlich in einem Dossier im Bundesarchiv hinterlegt.
Zwischen Juli 1973 und März 1975 verkaufte Rolf R. einem Bekannten Briefmarken, Münzen und Medaillen im Wert von insgesamt 7315 Franken. In 13 Teilzahlungen überwies der Käufer 1197 Franken. 15 vereinbarte Zahlungen über total 6118 Franken waren jedoch noch offen, als sich aus der freundschaftlichen Geschäftsbeziehung eine folgenschwere Feindschaft entwickelte.
Im Juni 1975 schickt Rolf R. seinem Bekannten einen Zahlungsbefehl über den ausstehenden Betrag und zieht mit der Forderung vor Gericht, als dieser nicht zahlt. Sein eigener Anwalt rät ihm dringend ab, da gemäss Abzahlungsvereinbarung zu diesem Zeitpunkt nur ein Teil der Summe fällig gewesen sei.
Doch Rolf R. ist nicht zu belehren. Zwei Jahre später weist das Bezirksgericht Arlesheim die Klage ab und erlegt Rolf R. die Gerichts- und Anwaltskosten auf. Mit diesem Urteil kann er sich nicht abfinden. Es ist dies, was Psychiater als die auslösende narzisstische Kränkung bezeichnen.
Rolf R. wendet sich an die Baselbieter Regierung, um seiner Empörung Luft zu machen. Als diese sich für nicht zuständig erklärt, schreibt er Bundesrat Kurt Furgler, dem damaligen Justizminister: «Bis zur definitiven Abklärung des Prozesses werden wir uns (meine Braut und ich) vor jeglicher Steuerzahlung distanzieren, da wir ja in einem Kanton leben, in dem wir nur Pflichten und keine Rechte haben.»
Ausserordentlich höflich, wenn auch abschlägig entgegnet das Departement: «Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bericht geben zu können, und grüssen Sie freundlich mit vorzüglicher Hochachtung.»
Kurz nach diesem ersten starten Rolf R. und Alice F. einen weiteren Rechtsstreit, nun mit dem Vermieter, der die Wohnung gekündet hat. Ein «Racheakt» sei dies gewesen, sagt Rolf R. vor Gericht. Dieses lehnt die geforderte Mieterstreckung «um zwei bis drei Jahre» ab, da die Kündigung ordnungsgemäss erfolgt sei und kein Härtefall vorliege.
Sowohl mit dem Münzhandel wie mit dem Mietstreit zieht Rolf R. vor Bundesgericht. Dieses macht ihn darauf aufmerksam, dass seine Klagen aussichtslos seien. Doch Rolf R. zahlt den Gerichtsvorschuss, um die erwartbaren Urteile zu erhalten: Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerden gar nicht erst ein.
Wieder gelangt Rolf R. an Furgler. Der Bundesrat habe den Brief persönlich gelesen, schreibt das Sekretariat zurück. Die geforderte Audienz könne aus zeitlichen Gründen nicht gewährt werden, was Rolf R. sicher verstehe. Zudem, schiebt das Sekretariat das eigentliche Argument hinterher, könne der Justizminister nicht in ein Rechtsverfahren eingreifen.
Während der Vermieter die Klagen über sich ergehen lässt, wehrt sich der Münzen-Käufer erfolgreich mit Gegenklagen, da Rolf R. seinerseits Verpflichtungen nicht einhält. Nun schuldet Rolf R. seinem Kontrahenten Geld und hat Anfang 1979 eine Pfändungsankündigung im Haus. Auch dagegen legt er Rechtsmittel ein.
Im gleichen Jahr öffnet Rolf R. eine neue Front. Er weigert sich, dem Aufgebot für einen zweitägigen Kurs des Zivilschutzes Folge zu leisten. Die verhängte Busse für unbegründetes Fernbleiben von 150 Franken schlägt er in den Wind. Und als deswegen die Polizei bei ihm aufkreuzt, beschuldigt er diese der Sachbeschädigung.
Daraus steigert sich Rolf R. in einen Versicherungsfall, den er ebenfalls durch alle Instanzen treibt. Das Verständnis von Gewaltenteilung kommt Rolf R. und Alice F. mit fortgesetztem Querulantentum vollständig abhanden. 1980 gelangen sie an die Eidgenössischen Räte mit der Forderung, das Parlament habe die Neuansetzung aller Prozesse anzuordnen. Dann seien sie auch wieder bereit, Steuern zu bezahlen.
Schubweise überziehen Rolf R. und Alice F. in der folgenden Zeit Behörden aller Instanzen mit Eingaben und Beschwerden. Den Präsidien von National- und Ständerat schickte das Paar «Anklageschriften» zu. Diese schreiben höflich zurück, der Rechtsweg sei leider erschöpft und die eidgenössischen Räte hätten in dieser Sache keine Kompetenzen.
Rolf R. schreibt zurück: «Ich teile Ihnen mit, dass ich Ihre Stellungnahme und Ihre Handlungsweise nie akzeptieren werde.» Sämtliche Gerichtsurteile seien «mit einer mutmasslichen Intrige, mit Korruption, nachweisbarem Betrug und Urkundenfälschung» gefällt worden.
Rolf R. stellt Ultimaten mit einer verqueren Logik: Sollte das Parlament seinen Fall nicht in der nächsten Session traktandieren, gelte dies ihm als Bestätigung, dass die Urteile nicht mit dem Gesetz übereinstimmten und er «nicht mehr dem Gesetz unterstellt» sei. Auch der Europäische Gerichtshof in Strassburg wird nun mit Eingaben eingedeckt.
Die Wortwahl von Rolf R. wird immer ungehaltener, die Briefe sind von Ultimaten durchsetzt. Es häufen sich gleichzeitig die Zahlungsbefehle für offene Gerichtskosten. Die Betreibungen bezeichnet Rolf R. als Gewaltanwendung, «worauf der Bürger aus Notwehr» antworten kann.
Auch Petitionen gehören nun zum Instrumentarium, das Rolf R. auf kantonaler und eidgenössischer Ebene ins Feld führt. Unter dem Stichwort der «Justizkorruptionsaffäre» werden die Dokumente abgelegt. Das Sekretariat der Bundesversammlung schreibt: «Die Petitionskommissionen können nur bestätigen: Für das Parlament ist ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil verbindlich und unumstösslich.» Weitere Eingaben würden daran nichts ändern und Rolf R. sei gebeten, «davon abzusehen».
Die Weigerung der Behörden, die Justizmaschinerie erneut anzuwerfen, sieht Rolf R. als «Auftrag und Befehl», das Recht in die eigene Hand zu nehmen, und dass «jedes Mittel und jeder Weg erlaubt und straffrei sein wird».
Im Sommer 1985 spitzt sich die Lage zu, als das Bundesgericht mitteilt, es werde auf alle weiteren Eingaben nicht mehr reagieren. Rolf R. schreibt zurück: Sollte das Bundesgericht nicht innerhalb von zwei Wochen mit ihm eine Sitzung durchführen, «so wäre ich leider gezwungen, dieser verbrecherischen Justizkorruptionsaffäre ein Ende zu bereiten nach dem Motto ‹wenn Politiker versagen, sprechen die Waffen›».
Und dem damaligen Nationalratspräsidenten und späteren Bundesrat Arnold Koller schreibt er: «Ich ersuche Sie, mir mitzuteilen, ob in diesem Rechtsstaat eine Justizkorruptionsaffäre tatsächlich mit der Waffe in der Hand beendet werden muss.» Das letzte Dokument im Dossier des Bundesarchivs ist ein weiteres, höflich verfasstes, aber abschlägiges Schreiben von Koller, das mit den Worten endet: «Wir bitten Sie um Verständnis für diese Rechtslage und ersuchen Sie, auf weitere Drohungen zu verzichten.»
Rolf. R. hat seine Drohung nicht wahr gemacht. 14 Jahre später ist er gestorben. Alice. F. hat daraufhin die wahnhafte Mission alleine weitergeführt. Auch sie hat Fristen gesetzt, gedroht und sich über das Gesetz gestellt, sollten ihre Forderungen nicht erfüllt werden.
Am 21. März 2019 hat sie ihre Drohung umgesetzt. Die mittlerweile 75-jährige Frau nahm sich dabei ein Kind, das schwächste Glied der Gesellschaft, vor – den 7-jährigen Ilias. (bzbasel.ch)
Ich schliesse gar nicht aus, dass irgendwann zu Beginn auch tatsächlich mal etwas nicht korrekt verlief. Diese Leute sind dann aber nicht in der Lage adäquat darauf zu reagieren, übersteuern und stürzen sich letztlich selbst ins Elend.
All diese Details werden es den Eltern von Ilias kaum leichter machen, den unendlichen Schmerz zu lindern.