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Auch in Krisenzeiten kann man Mietzins-Reduktionen beantragen.
Auch in Krisenzeiten kann man Mietzins-Reduktionen beantragen.
Bild: KEYSTONE
Money Matter

«Mein Vermieter will den Mietzins wegen der Corona-Krise nicht senken. Darf er das?»

Selma (29): «Mein Vermieter will den Mietzins wegen der Corona-Krise vorläufig nicht senken, trotz tieferem Referenzzins. Darf er das?»
15.05.2020, 11:0015.05.2020, 13:24
Frédéric Papp / Comparis

Liebe Selma

Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein. Wirtschaftskrisen sind keine Gründe, den Mietzins nicht zu senken. Das gilt auch für die von der Corona-Pandemie verursachte aktuelle Wirtschaftsflaute.

Allerdings: Oft senken Vermieter nicht von sich aus den Mietzins, wenn der sogenannte hypothekarische Referenzzinssatz nach unten korrigiert wird. Das ist zuletzt Anfang März 2020 geschehen. Du musst somit selber aktiv werden.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Sparpotenzial von mehreren hundert Franken pro Jahr

Nimm deinen Mietvertrag zur Hand und prüfe, auf welchem Referenzzins die Berechnung deiner Nettomiete beruht. Liegt er über dem aktuellen Satz von 1,25 Prozent kannst du ein Senkungsbegehren an den Vermieter stellen.

Das lohnt sich in den meisten Fällen. Zahlst du für deine Wohnung beispielsweise 1300 Franken netto und basiert die Miete auf dem bis Ende Februar 2020 geltenden Referenzzins von 1,5 Prozent, kannst du bis zu 450 Franken pro Jahr sparen.

Das Schreiben an den Vermieter muss vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen. Schicke deshalb den Brief am besten per Einschreiben. Der Vermieter hat 30 Tage nach dem Eintreffen des Senkungsbegehrens Zeit, Rechenschaft über dein Senkungsbegehren abzulegen.

Nicht klein beigeben

Was du wissen musst: Vermieter können Mietsenkungen teilweise verweigern. Sie haben die Möglichkeit, die Mietzinssenkung mit der Teuerung oder gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten zu verrechnen. Manchmal verweisen sie auch auf die Orts- und Quartierüblichkeit, wonach deine Miete mit umliegenden, vergleichbaren Wohnungen konform sei.

Lass dich aber nicht zu schnell abspeisen. Verlange unter anderem eine detaillierte Vergleichsrechnung, die aufzeigt, welche Kosten tatsächlich gestiegen sind. Bist du mit der Begründung des Vermieters gar nicht einverstanden, kannst du auch an die Schlichtungsbehörde gelangen. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dich aber beim zuständigen Mieterverband deines Kantons beraten lassen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Fragen? Fragen!

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