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Corona: Vermieter will Mietzins nicht senken. Erlaubt?

ARCHIV - Ein Informationsformular des Mieterinnen- und Mieterverbands liegt in einem Regal beschriftet mit "Mietzins-Senkung", aufgenommen am 26. Januar 2015 beim Mieterinnen- und Mieterverb ...
Auch in Krisenzeiten kann man Mietzins-Reduktionen beantragen.Bild: KEYSTONE
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«Mein Vermieter will den Mietzins wegen der Corona-Krise nicht senken. Darf er das?»

Selma (29): «Mein Vermieter will den Mietzins wegen der Corona-Krise vorläufig nicht senken, trotz tieferem Referenzzins. Darf er das?»
15.05.2020, 11:0015.05.2020, 13:24
Frédéric Papp / Comparis
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Liebe Selma

Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein. Wirtschaftskrisen sind keine Gründe, den Mietzins nicht zu senken. Das gilt auch für die von der Corona-Pandemie verursachte aktuelle Wirtschaftsflaute.

Allerdings: Oft senken Vermieter nicht von sich aus den Mietzins, wenn der sogenannte hypothekarische Referenzzinssatz nach unten korrigiert wird. Das ist zuletzt Anfang März 2020 geschehen. Du musst somit selber aktiv werden.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Sparpotenzial von mehreren hundert Franken pro Jahr

Nimm deinen Mietvertrag zur Hand und prüfe, auf welchem Referenzzins die Berechnung deiner Nettomiete beruht. Liegt er über dem aktuellen Satz von 1,25 Prozent kannst du ein Senkungsbegehren an den Vermieter stellen.

Das lohnt sich in den meisten Fällen. Zahlst du für deine Wohnung beispielsweise 1300 Franken netto und basiert die Miete auf dem bis Ende Februar 2020 geltenden Referenzzins von 1,5 Prozent, kannst du bis zu 450 Franken pro Jahr sparen.

Das Schreiben an den Vermieter muss vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen. Schicke deshalb den Brief am besten per Einschreiben. Der Vermieter hat 30 Tage nach dem Eintreffen des Senkungsbegehrens Zeit, Rechenschaft über dein Senkungsbegehren abzulegen.

Nicht klein beigeben

Was du wissen musst: Vermieter können Mietsenkungen teilweise verweigern. Sie haben die Möglichkeit, die Mietzinssenkung mit der Teuerung oder gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten zu verrechnen. Manchmal verweisen sie auch auf die Orts- und Quartierüblichkeit, wonach deine Miete mit umliegenden, vergleichbaren Wohnungen konform sei.

Lass dich aber nicht zu schnell abspeisen. Verlange unter anderem eine detaillierte Vergleichsrechnung, die aufzeigt, welche Kosten tatsächlich gestiegen sind. Bist du mit der Begründung des Vermieters gar nicht einverstanden, kannst du auch an die Schlichtungsbehörde gelangen. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dich aber beim zuständigen Mieterverband deines Kantons beraten lassen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RandomNicknameGenerator
15.05.2020 12:03registriert Oktober 2018
Es muss sich echt etwas tun im Schweizer Mietgesetz...
Die Aufwände die ein Mieter betreiben muss, um eine eigentlich klare Reduktion zu erhalten sind absurd hoch.
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Patamat
16.05.2020 14:22registriert Juni 2015
Dieses Beharren auf der Mietzinssenkung kann auch zum Bumerang werden. Vermieter können einen Teil der Teuerung , gestiegene Unterhaltskosten und wertvermehrende Investitionen verrechnen, und falls der Referenzzinssatz einmal wieder steigt, wird denjenigen Mietern, die eine Senkung verlangt haben, garantiert die Miete erhöht. Das Potential für Senkungen ist begrenzt, das für Steigerungen jedoch kaum.
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Ranzelpanzel
15.05.2020 21:10registriert Juni 2019
Die UTA Treuhand hat einfach die Nebenkosten um den gleichen Betrag erhöht. Hatten am Ende keinen Rappen zusätzlich!
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