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Der Bombenleger von Zürich Seebach darf aus dem Gefängnis – er erhält 18 Monate bedingt

Bundesstrafgericht Bellinzona: Hier fand der Prozess gegen J. R.* statt.
Bundesstrafgericht Bellinzona: Hier fand der Prozess gegen J. R.* statt.Bild: KEYSTONE
Bundesstrafgericht fällt Urteil

Der Bombenleger von Zürich Seebach darf aus dem Gefängnis – er erhält 18 Monate bedingt

J. R.* hat im Juni 2013 zwei Bomben auf dem Firmengelände seines ehemaligen Arbeitgebers in Zürich Seebach gelegt. Der Anschlag galt seinem Ex-Chef. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
07.10.2014, 18:1607.10.2014, 18:16
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Wochenlang soll der Zürcher J. R.* Anleitungen im Internet studiert, Zubehör eingekauft und schliesslich zwei Bomben gebastelt haben. Das Ziel: Sein ehemaliger Arbeitgeber in Zürich Seebach. Das Motiv: Eine persönliche Abrechnung. Nun darf R. den vorzeitigen Strafvollzug im Gefängnis Horgen verlassen: Er ist vom Bundesstrafgericht zu 18 Monaten bedingte Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Fall geht auf den März 2013 zurück: Laut Anklageschrift wird R. damals von seinem Arbeitgeber, einer Kanalreinigungsfirma, entlassen – fristlos. Ab dann soll er an seinem Wohnsitz in Zürich Wiedikon einen Racheplan gegen seinen Ex-Chef ausgeheckt, im Internet nach Anleitungen zum Bombenbasteln gesucht und Materialien wie Metallrohre und eine elektrische Türglocke gekauft haben.

Dann sei R. – das hält die Anklageschrift fest – am frühen Morgen des 25. Juni 2013 zum Firmengelände gefahren, habe die Bombe an einen Zaun gebunden und sie mit einer normalen Schnur mit dem eisernen Schiebetor verbunden. So würde die Bombe ausgelöst werden, sobald das Tor geöffnet würde. Und da der Chef der erste wäre, der am Morgen beim Arbeitsort ankäme, würde der Anschlag ihn treffen. 

Ohne die Explosion abzuwarten, sei R. anschliessend mit einem Taxi nach Hause gefahren. Die Bombe wurde zwar am frühen Morgen gezündet, doch ausser eines lauten Knalls passierte nichts. Niemand bemerkte den Anschlag. Als R. nichts durch die Öffentlichkeit und die Medien vernommen habe, habe er noch am selben Tag eine zweite Bombe vorbereitet, sei am Morgen darauf zum Firmengelände gefahren und habe sie – zusammen mit einem Notizzettel mit dem Namen seines Ex-Chefs – wieder ans Tor gebunden.

R. prangert seinen Arbeitgeber an

Diese Bombe explodiert. Passieren tut sonst nichts. Am selben Morgen entdeckt der Besitzer der Autogarage Heussi in Zürich Seebach beim eisernen Eingangstor zwei verdächtige Gegenstände. Es sind die selbstgebastelten Rohrbomben. Die Polizei rückt mit einem Grossaufgebot auf, entfernt den Sprengkörper und bringt die Bombe vom Vortag zur kontrollierten Explosion. Niemand kommt zu Schaden. Doch die laut Jargon «unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen» werden von der Polizei als hochgefährlich deklariert.

Die Nachbarn vermuten einen Spinner, Sprengstoffexperten einen Linksterroristen. Doch es handelt sich weder um einen Lausbubenstreich, noch um eine politisch motivierte Tat. Fünf Tage nach dem Bombenfund taucht ein anonymes Bekennerschreiben auf Indypedia auf. Unter dem Titel «Kein dummer Nachtbubenstreich» und mit dem Absender «xxx» prangert R. seinen Arbeitgeber wegen angeblich verübten Umweltverschmutzungen im Zusammenhang mit Tankwagen an. Sprachprofiler wollen dahinter einen verwirrten Mann erkennen, ein kleiner Fisch der keiner sein wolle und Aufmerksamkeit suche, schreibt 20 Minuten

Eine Woche später stellt sich R. der Polizei. Er ist geständig und wird in Untersuchungshaft überführt. Am 12. September wird die Haft wegen Wiederholungsgefahr verlängert. R. sass bis heute im Gefängnis Horgen.

*Name der Redaktion bekannt

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