Schweiz
Asylgesetz

Totgeburt bei Ausschaffung von Syrerin: Drei weitere Verurteilungen

Eine minderjaehrige Asylsuchende haelt ihre Haende am Tag der offenen Tuer einer Wohngemeinschaft der Gesellschaft Zentrum Baeregg fuer unbegleitete Minderjaehrige Asylsuchende im Kanton Bern, am Frei ...
Eine Syrerin erlitt bei der Ausschaffung eine Fehlgeburt. Bild: KEYSTONE

Totgeburt bei Ausschaffung von Syrerin: Drei weitere Verurteilungen

09.05.2021, 12:1709.05.2021, 12:17
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Die Militärjustiz hat drei weitere Grenzsoldaten verurteilt, nachdem eine syrische Frau bei einer Abschiebung im Sommer 2014 eine Fehlgeburt erlitten hatte. Sie hätten Zivilcourage zeigen und gegen den Willen ihres Vorgesetzten eine Ambulanz rufen müssen, urteilten die Richter.

Die drei Strafbefehle seien von der Militärjustiz erlassen worden, sagte ein Sprecher der Institution am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Artikel in der «SonntagsZeitung».

Der Chef der drei Grenzschützer war bereits 2018 wegen fahrlässiger sowie einfacher Körperverletzung und wegen des Nichtbefolgens von Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt worden. Vom Vorwurf der versuchten Tötung sprach das Militärappellationsgericht den damals 58-Jährigen aber frei.

Fötus bereits in Brig tot

Das Schweizerische Grenzwachtkorps hatte am 4. Juli 2014 den Auftrag erhalten, eine Flüchtlingsgruppe von Vallorbe VD nach Domodossola (I) zurückzuführen. Den 36 Syrerinnen und Syrern, die im Nachtzug von Mailand nach Paris sassen, war zuvor an der schweizerisch-französischen Grenze von der französischen Grenzpolizei die Weiterreise untersagt worden.

Bei der Rückschaffung musste die Gruppe am Bahnhof Brig rund zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Zug fand. In dieser Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand einer schwangeren Syrerin zusehends. Am Ende musste die von Schmerzen geplagte Syrerin gar in den Bahnwagen getragen werden.

In Domodossola brachte sie einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss medizinischem Gutachten war der Fötus schon vor dem Aufenthalt in Brig tot. (sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AndreaHadorn
09.05.2021 16:37registriert Oktober 2015
Ein Urteil, welches das menschliche Mass hochhält, das im Vollzug verloren gegangen war: medizinische Hilfe geht vor.
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