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Parlament weitet Untersuchungen im Erpressungsfall Berset aus

Parlament weitet Untersuchungen im Erpressungsfall Berset aus

25.10.2021, 14:20
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Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben entschieden, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes einer Sonder-Polizeieinheit und den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zu prüfen.

Bundesrat Alain Berset schreitet zu einer Medienkonferenz ueber die neusten Entscheide des Bundesrates zur Coronavirus-Pandemie, am Freitag, 1. Oktober 2021, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. (KEYS ...
Der Fall Berset wird untersucht.Bild: keystone

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) haben weitere Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Berset beschlossen, wie sie am Montag mitteilten.

«Nachdem neue Informationen bekannt wurden, wurde entschieden, dass verschiedene Subkommissionen sich der offenen Fragen annehmen sollen», sagte Mitte-Ständerat Daniel Fässler (AI), Mitglieder der GPK-S, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Keine Vorverurteilung

«Dabei geht es um den Einsatz der Sondereinheit ‹Tigris› einerseits und den Einsatz von persönlichen Mitarbeitern des Bundesrats sowie von Fahrzeugen des Bundes andererseits.» Der Entscheid, diese Fragen zu beleuchten, habe jedoch «nicht den Charakter einer Vorverurteilung».

Ein fixer Zeitplan, wann die Ergebnisse vorliegen sollen, sei nicht erstellt worden. «Dies hat auch damit zu tun, dass man nicht weiss, was an Themen vielleicht noch zusätzlich auf den Tisch kommt», erklärte Fässler. «Aber der Wille ist da, möglichst bald mit einem Bericht Klarheit zu schaffen.»

Mit welchem Stimmenverhältnis der Entscheid fiel, werde nicht bekannt gegeben, sagte Fässler weiter.

Vorwürfe zu «Tigris»

Subkommissionen der GPKs sind bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Prominenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

Zusätzlich haben die GPKs nun ihre Subkommissionen Gerichte und Bundesanwaltschaft beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit «Tigris» im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen.

Die Einsatzgruppe «Tigris» ist eine Spezialeinheit der Schweizer Bundeskriminalpolizei. Sie ist zuständig für kriminalpolizeilich begründete Anhaltungen und Festnahmen sowie andere dringende Zwangsmassnahmen. In der Wochenzeitung «Weltwoche» wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht auch Polizeibeamte die Frau hätten anhalten können.

Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern

Im Weiteren sollen Vorwürfe abklärt werden, wonach Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll. Auch diese Vorwürfe wurden von der «Weltwoche» erhoben. Der Zürcher SVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Alfred Heer kündigte nach dem Bericht öffentlich an, dass er eine Ausweitung der Untersuchungen zu diesen zwei Punkten beantragen werde.

Im November 2020 machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.

Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand. (aeg/sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lowend
25.10.2021 11:39registriert Februar 2014
Die bürgerliche Politik will das Opfer einer Erpressung offenbar zum Täter machen, denn die Vorwürfe sind schon einmal überprüft worden und was die Weltwoche hier abzog, wird, neben dem beabsichtigten Reputationsschaden für Herrn BR Berset, sicher ein mehrfaches dessen kosten, was z.B. der Einsatz eines Staatssekretärs zur Abklärung eines privaten Sachverhaltes gekostet hat.

In dem abgeschlossenen Fall verursacht die Zweituntersuchung dem Steuerzahler und Herrn BR Berset also mehr Schaden, als die Erpressung und deren Aufklärung, doch das ist von der svP und der Weltwoche so beabsichtigt.
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Linus Luchs
25.10.2021 12:00registriert Juli 2014
Schon interessant, wann die Verhältnismässigkeit eines Polizeieinsatzes untersucht wird, und wann nicht ...
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Lowend
25.10.2021 13:01registriert Februar 2014
Die einzige grosse Verschwendung von Steuergeld, die ich hier sehe, besteht darin, schon geprüfte und gerichtlich aufgeklärte Erpressungsfälle erneut aufzurollen, nur weil eine dubiose Postille und ein noch dubioserer Journalist Gerüchte in die Welt gesetzt haben und daraus einen Skandal konstruieren wollen, um an einem amtierenden Bundesrat Rufmord zu begehen und der eigentliche Skandal ist es, dass sich rechte und extrem rechte Politiker für solche Schmutzkampagnen einspannen lassen.
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