Im Fall einer versuchten Erpressung gegen Bundesrat Alain Berset hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) beschlossen, eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Prüfung der Strafanzeige der Bundesanwaltschaft einzusetzen.
Die AB-BA werde so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüfe und die Untersuchung durchführe, teilte die AB-BA am Dienstag in einer Mitteilung mit.
Da als mögliche Täterinnen und Täter, neben anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kämen, ergebe sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte am 17. September bei ihrer Aufsicht die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes beantragt.
Vor rund zwei Wochen hatte die «Weltwoche» aus geheimen Ermittlungsakten zur versuchten Erpressung Bersets berichtet. Es steht eine Amtsgeheimnisverletzung zur Diskussion. Laut Angaben der BA vom 17. September geht es darum, diesen Sachverhalt zu klären. Im Zusammenhang mit diesem Artikel reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Eine frühere Bekannte von Berset war im vergangenen September wegen versuchter Erpressung des Magistraten zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Sie hatte 2019 versucht, mit persönlicher Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat sowie mit Fotos von Berset 100'000 Franken zu verlangen. Später nahm sie Abstand von ihrer Geldforderung und bezeichnete eigene Behauptungen als nicht zutreffend.
Die «Weltwoche» berichtete mit Verweis auf geheime Ermittlungsakten über Details zum Fall und schrieb von einer «früheren Geliebten» des SP-Bundesrates. Berset äusserte sich nach der Publikation des Artikels nicht zu den Vorwürfen. Er habe im vergangenen Jahr zu dem Fall Stellung genommen und füge nichts hinzu, sagte er damals. Im vergangenen November hatte Berset erklärt, dass es sich um eine private Angelegenheit handle, die abgeschlossen sei.
Nach Bekanntwerden der Verurteilung von Bersets Bekannter im vergangenen Jahr leitete die AB-BA aufsichtsrechtliche Abklärungen ein. Sie ging unter anderem der Frage nach, ob es angemessen war, dass die BA nach ihrer Untersuchung Daten von Geräten der Frau löschte. Der Bericht dazu soll demnächst in der zuständigen Parlamentskommission besprochen werden. (aeg/sda)
Die einzigen, die das nicht stört, sind die, die ihr hellbraunes Süppchen mit solchen, verwest stinkenden Ingredienzen am köcheln halten und die einzigen, die solche aufgewärmte Hetze lieben, scheinen die zu sein, denen auch der Stallgeruch an ihren Politikern wie Parfüm erscheint. Na ja, jedem das seine.
Ich sagte es schonmal und sage es wieder: Wenn überall ein Trojaner der Regierung installiert werden kann, wird das präventiv passieren. Belastendes gegen die Regierung gelöscht, belastendes Gegen den Bürger fabriziert und platziert. Und beweisen wird massiv schwer.