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National League und Swiss League verschieben den Saisonstart auf den 1. Oktober

14.08.2020, 14:0614.08.2020, 17:05

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Ligaversammlung hat beschlossen, den Saisonstart von National League und Swiss League auf den 1. Oktober zu verschieben. Bis dann sollen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt sein.
  • In den Stadien sollen Maskenpflicht, Sitzplatzpflicht, Registrierungspflicht und Contact Tracing gelten.
  • Gästefans sind nicht erlaubt. Gästesektoren werden umfunktioniert.
  • Verpflegung darf nur auf den Sitzplätzen eingenommen werden.
  • Sämtliche Spieler und Staffmitglieder aller Klubs werden drei Tage vor dem ersten Ernstkampf auf Covid-19 getestet.
  • Während der Meisterschaft sind Tests nur bei allfälligen Symptomen zwingend. Weitere regelmässige Tests sind den Klubs überlassen.

Die höchsten Schweizer Eishockey-Ligen starten am Donnerstag, 1. Oktober in die Meisterschaft. watson-Eismeister Klaus Zaugg hat bereits am Mittwochmorgen darüber berichtet. Nun bestätigten die Klubs der National League und Swiss League den Entscheid an der ausserordentlichen Ligaversammlung in Ittigen. Ursprünglich war der 18. September als Startdatum vorgesehen.

Hintergrund des Beschlusses ist der Bundesrats-Entscheid vom vergangenen Mittwoch: Per 1. Oktober wird das bisherige Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Zuschauern aufgehoben.

Die Meisterschaftsspiele sind auf kantonaler Ebene bewilligungspflichtig, was für die National League und Swiss League eine grosse Herausforderung darstellt. Es liegt voraussichtlich in der Entscheidungshoheit der kantonalen Behörden, die maximale Zuschauerkapazität pro Stadion gemäss Schutzkonzept festzulegen.

Nationalratskommission stärkt Profiligen den Rücken
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) verlangt vom Bundesrat eine rasche Lösung für die Sicherung des Betriebs der Fussball- und Eishockeyligen. Sie hat zu diesem Zweck eine Motion eingereicht.

Der Entscheid fiel mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat die Darlehenshaftung durch die beiden betroffenen Sportverbände beziehungsweise Sportligen oder anderen Klubs aus der entsprechenden Verordnung streichen.

Zudem sollen Sicherheiten für das Darlehen maximal im Umfang von 35 Prozent der jährlichen Rückzahlungsraten gewährt werden. Weiter sollen die Darlehen auch für Klubs offen sein, welche bereits Hilfen im Rahmen der Covid-19-Verordnung in Anspruch genommen haben. (abu/sda)

Zielsetzung der Ligen ist es, in Zusammenarbeit mit der Politik und den kantonalen Gesundheitsdirektoren eine für alle Clubs einheitliche Lösung in Bezug auf die Auslastung der Stadien zu finden und eine Dauerbewilligung über die ganze Saison zu erreichen. Forderung der Clubs der National League und Swiss League ist es, den Meisterschaftsbetrieb mit mindestens voller Sitzplatzkapazität zu bestreiten.

Die Ligaversammlung genehmigte das von der Ligaführung ausgearbeitete Rahmenschutzkonzept Infrastruktur. Dieses sieht eine generelle Maskenpflicht, Sitzplatzpflicht, Registrierungspflicht und Contact Tracing sowie eine Umnutzung der Gastsektoren (keine Gästefans) vor. Die Regeln gelten in allen Stadien. Verpflegung darf ausschliesslich auf den Sitzplätzen konsumiert werden (Ausnahme: Gastrobereiche im Stadion). Die Clubs sind verpflichtet, auf dem Stadionperimeter und im Stadion eine Personenlenkung vorzunehmen, um dichte Personenansammlungen zu vermeiden. Ausserdem wird den Clubs empfohlen, vor Einlass der Zuschauer ins Stadion eine Messung der Körpertemperatur vorzunehmen.

Sämtliche Spieler und Staffmitglieder aller Clubs werden drei Tage vor dem ersten Cup- oder Meisterschaftsspiel auf Covid-19 getestet. Dies gilt ebenfalls für alle Schiedsrichter des Leistungssports sowie Teams aus der Regio League, welche am Swiss Ice Hockey Cup teilnehmen. Während des laufenden Meisterschaftsbetriebs muss bei Auftauchen von Symptomen zwingend getestet werden, darüber hinaus ist die Regelmässigkeit von allfälligen zusätzlichen Tests den Clubs überlassen. Das Vorgehen bei einem oder mehreren positiven Covid-19-Fällen hängt von den Anweisungen der kantonsärztlichen Dienste ab. Abhängig davon bestimmt die National League & Swiss League zusammen mit den Clubs die Konsequenzen für den Spielbetrieb (z. B. Quarantäne, Spielverschiebungen etc.).(abu)

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