Prozess: Psychopathen wie der Angeklagte im Fall Marie «ändern sich nie»

Prozess: Psychopathen wie der Angeklagte im Fall Marie «ändern sich nie»

09.03.2016, 14:52

Psychopathen wie der Angeklagte im Fall Marie «ändern sich nie und können nicht therapiert werden». Der Neuenburger Psychiater Philippe Vuille hat deshalb am Mittwoch im Marie-Prozess für die lebenslange Verwahrung des Angeklagten plädiert.

Der Neuenburger Gutachter Vuille bekräftigte am Mittwochmorgen vor dem Strafgericht in Renens VD sein hartes Urteil gegenüber dem mutmasslichen Mörder von Marie und bereits vorbestraften Wiederholungstäter: Dieser sei ein Psychopath mit sadomasochistischen, dominanten und exhibitionistischen Zügen.

Ausserdem habe er beim 39-jährigen Angeklagten multiple Störungen der sexuellen Vorlieben erkannt. Viele Menschen integrierten solche Vorlieben in sexuellen Spielen. Beim Angeklagten sei das anders. Die am 13. Mai 2013 in Payerne VD entführte und später mit ihrem Gürtel erdrosselte Marie habe von den «bösen Augen, dem bösen Blick» des Angeklagten gesprochen. Ab einem bestimmten Moment habe sie begriffen, «dass es sich nicht um ein Spiel handelte».

Psychiater getäuscht

Laut Vuille hat der mutmassliche Mörder der 19-jährigen Frau ein Bedürfnis, zu dominieren. Zudem empfinde er Freude daran, andere Menschen zu quälen und zu zerstören. Der Mann spiele mit Gefühlen, lüge schnell und könne selbst Psychiater täuschen. Vuille sagte, er habe in seiner Praxis genügend Erfahrung mit solchen Menschen gesammelt. Er habe mindestens drei oder vier Menschen mit den gleichen psychopathischen Störungen gesehen, die gemordet hätten.

Aus seiner Praxis könne er sagen, dass sich «solche Menschen nicht änderten und nicht therapiert werden könnten». Der Angeklagte werde bis zu seinem Tod an seiner Störung leiden, für ihn gebe es keine Therapie. Er sei «unheilbar». Von einem Psychotherapeuten zu verlangen, einen solchen Menschen zu therapieren, bedeute, von ihm «übernatürliche Fähigkeiten» zu erwarten, sagte Vuille.

Kontroverse unter Experten

Eine lebenslange Verwahrung des Angeklagten sei aufgrund dieser Diagnose angezeigt. Persönlich habe er zwar gegen die Verwahrungsinitiative gestimmt und finde diese lebenslange Verwahrung einen Blödsinn. Trotz allem sei die Schweiz aber ein Rechtsstaat und es gelte, Abstimmungsresultate zu respektieren.

Am Nachmittag wird die Verhandlung mit der Befragung des zweiten Gutachters, dem Solothurner Lutz-Peter Hiersemenzel, fortgesetzt. Er kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Angeklagte zwar an schweren Persönlichkeitsstörungen leidet und ein hohes Rückfallrisiko besteht. Im Unterschied zu Vuille ist Hiersemenzel aber der Ansicht, dass aus Sicht der Wissenschaft eine Prognose bis ans Lebensende nicht möglich ist. Er ist deshalb gegen die lebenslange Verwahrung. (sda)

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