Tessiner SP-Grossrätin wegen Schleppertätigkeit vor Gericht

Tessiner SP-Grossrätin wegen Schleppertätigkeit vor Gericht

21.09.2017, 16:16

Die Tessiner SP-Grossrätin Lisa Bosia Mirra hat sich am Donnerstag wegen illegaler Schleppertätigkeit vor dem Polizeigericht in Bellinzona verantworten müssen. Sie soll 24 Flüchtlingen die illegale Einreise von Como (I) in die Schweiz ermöglicht haben.

Die 45-jährige Bosia Mirra, Gründerin der Flüchtlingshilfeorganisation Firdaus, war am 1. September 2016 zusammen mit einem Komplizen in San Pietro di Stabio im Südtessin von der Grenzwache festgenommen worden. Sie hatte damals vier minderjährige Afrikaner an der Grenze in Empfang genommen. Anschliessend wurden die Jugendlichen von einem 53-jährigen Berner mit einem Lieferwagen auf Schweizer Boden gebracht.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie in der Folge wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie einer bedingten Busse von 1000 Franken. Da Bosia Mirra den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es zum Prozess vor Polizeigericht.

Preisgekrönte humanitäre Helferin

Wegen des grossen Interesses von Publikum und Medien wurde der Prozess in die Räume des Bundesstrafgerichts verlegt. In einer ersten Befragung schilderte Bosia Mirra am Donnerstag ausführlich die Beweggründe ihres humanitären und sozialen Engagements für die Flüchtlinge sowohl in der Schweiz wie auch in Italien und in den Flüchtlingslagern in Griechenland und Serbien.

Die Tessiner Grossrätin war im vergangenen Februar zusammen mit dem Italiener Don Giusto della Valle für das Engagement in der Flüchtlingshilfe mit dem Preis «Alpes ouvertes» ausgezeichnet worden. Der mit 12'000 Franken dotierte Preis geht auf den 2001 verstorbenen Cornelis Koch zurück, der sich als Kaplan jahrzehntelang für Flüchtlinge und Rechtlose eingesetzt hatte.

Die SP-Politikerin gestand vor Gericht die ihr vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein, will aber, dass ihr humanitäres Engagement angesichts der tragischen Situation vieler Migranten berücksichtigt wird.

Keine Frage der Moral

Staatsanwältin Margherita Lanzillo hielt am Donnerstagnachmittag an der von ihr im Strafbefehl geforderten Bestrafung fest: Das Handeln von Bosia Mirra sei weder politisch noch ethisch oder moralisch vertretbar, dafür aber strafbar: Die Beschuldigte habe gewusst, dass sie das Gesetz breche, wenn sie illegalen Einwanderern bei der Einreise in die Schweiz und dem dortigen Aufenthalt behilflich sei.

Sie habe ihnen schlussendlich auch keinen Dienst erwiesen, wenn sie nach dem Überqueren der Grenze sich selbst überlassen worden seien. Die von der Beschuldigten vorgebrachten humanitären Motive seien bei der Festlegung der Strafe bereits berücksichtigt worden, sagte die Staatsanwältin.

Der Prozess wurde am Nachmittag mit dem Vortrag der Verteidigung fortgesetzt. Ein Urteil soll erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden. (sda)

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