Die SRG soll weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Der Bundesrat will das heutige Modell nicht auf den Kopf stellen, aber an die digitalen Verhältnisse anpassen.
Der Bundesrat möchte in zwei Schritten vorgehen, wie er in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zum medialen Service public schreibt. Zunächst möchte er bei den neuen Konzessionen im Jahr 2019 Anpassungen vornehmen. Mittelfristig will der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln.
Weil sich die Mediennutzung zusehends ins Internet verlagere, sollten künftig auch reine Online-Angebote als Service public anerkannt werden können, heisst es im Bericht. Bis dahin böten die nächsten Neukonzessionierungen Gelegenheit, kurzfristig konkrete Anpassungen vorzunehmen.
Die aktuellen Werbeeinschränkungen - auch jene im Online-Bereich - sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit werde ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen, hält der Bundesrat fest.
Information als zentraler Pfeiler
Die SRG soll ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. Der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information sollen weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Empfangsgebühren für die Information aufwendet.
Bei der Unterhaltung erwartet der Bundesrat von der SRG eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen Praxis beim Einkauf von bestimmten Fremdproduktionen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass der Service public von rein kommerziellen Sendern unterscheidbar ist. Die SRG habe eine Leitbildfunktion zu erfüllen, heisst es im Bericht. Im Sport sei die SRG gefordert, vermehrt Kooperationen mit anderen Veranstaltern einzugehen.
Weiter erwartet der Bundesrat, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft «besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt». Den Umfang der Finanzierung will der Bundesrat beibehalten. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren wegen des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, will er eine Senkung der Gebührenhöhe prüfen.
Lokalradios von Leistungsauftrag befreien
Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen will der Bundesrat präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Anpassungen soll es auch bei den konzessionierten kommerziellen Lokalradios geben, die heute einen publizistischen Leistungsauftrag, aber keinen Anspruch auf Gebührenunterstützung haben.
Künftig rechtfertige es sich nicht mehr, diese Veranstalterkategorie staatliche Pflichten aufzuerlegen, da die Frequenzknappheit im UKW-Band wegfalle, heisst es im Bericht. Der Bundesrat beabsichtigt, sie von der Konzessionspflicht und dem Leistungsauftrag zu befreien. (sda)