Ausschaffungen: Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative gilt ab 1. Oktober

Ausschaffungen: Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative gilt ab 1. Oktober

04.03.2016, 11:40

Fünf Tage nach dem deutlichen Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP hat der Bundesrat bekanntgegeben, wann die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft treten. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2016.

Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer. Dank einer Härtefallklausel können die Gerichte aber besonderen Situationen beispielsweise von Secondos Rechnung tragen.

Das Parlament hatte vor einem Jahr die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der 2010 von Volk und Ständen angenommenen Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 9. Juli 2015 unbenutzt ab.

Vor der Inkraftsetzung wartete der Bundesrat den Ausgang der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative ab. Diese scheiterte am vergangenen Sonntag überraschend deutlich. 58.9 Prozent der Stimmenden lehnten das Volksbegehren ab.

Nun setzt der Bundesrat die neuen Gesetzesbestimmungen per Anfang Oktober in Kraft. «Die Bevölkerung erwartet eine rasche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», teilte er am Freitag mit. Bezüglich des Zeitbedarfs der Kantone sei zu beachten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung aufgrund des Rückwirkungsverbots nur bei Straftaten gälten, die nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 begangen würden. (sda)

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