Die Schweiz zieht das Urteil im Fall Dogu Perincek wegen seiner Äusserungen zum Völkermord an den Armeniern an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiter. Dies teilte das Bundesamt für Justiz mit. Das Gericht hatte die Schweiz im Dezember gerügt.
Die Schweiz werde den EGMR um eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer ersuchen, teilte das Bundesamt für Justiz am Dienstag mit. Die Neubeurteilung soll Klarheit darüber schaffen, welchen Spielraum die Schweizer Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm haben.
Der EGMR war in seinem Urteil vom 17. Dezember zum Schluss gekommen, dass die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserungen verletzt hatte.
Dogu Perincek hatte 2005 in mehreren Reden in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 im Osmanischen Reich als «internationale Lügen» bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn wegen Rassendiskriminierung.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien hatte sich nach dem Urteil dafür stark gemacht, dass die Schweiz Rekurs vor der grossen Kammer einlegt. (aegsda)