Der von einem Berufungsgericht wegen Mordes verurteilte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius darf vorerst im Hausarrest bleiben und muss nicht zurück in Haft. Der 29-Jährige muss eine Kaution von umgerechnet 690 Franken zahlen und wird elektronisch überwacht.
Das verfügte Richter Aubrey Ledwaba am Dienstag bei einer Anhörung zu neuen Bewährungsauflagen in Pretoria. Er gab damit einem Antrag von Pistorius' Anwalt Barry Roux statt. Dieser hatte bei der Anhörung angekündigt, gegen das Urteil vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Pistorius verfolgte den Beginn der Anhörung mit versteinerter Miene. Es war der erste öffentliche Auftritt des unterhalb der Knie amputierten Ex-Sprinters seit der Urteilsverkündung der ersten Instanz im Oktober vergangenen Jahres.
Auch unter den neuen Auflagen bleibt Pistorius bei seinem Onkel in Hausarrest, er darf das Haus nur vormittags verlassen und auch nur in einem Umkreis von 20 Kilometern. Die Auflagen gelten, bis ein Gericht im nächsten Jahr neu über die Dauer von Pistorius' Haftstrafe entscheiden wird.
Ein Berufungsgericht hatte Pistorius vergangene Woche des Mordes an seiner damaligen Freundin Reeva Steenkamp für schuldig befunden. Nach Schweizer Recht entspricht der Straftatbestand am ehesten dem Totschlag. Pistorius droht nun eine Haftstrafe von normalerweise mindestens 15 Jahren. (sda/dpa)