Schweiz
Crans-Montana

Crans Montana: Das ist die Strafakte des Barbetreiber Jacques Moretti

Crans-Montana: So sieht die Strafakte von Barbetreiber Jacques Moretti aus

07.01.2026, 14:4007.01.2026, 14:54

Nach der Brandkatastrophe im Walliser Dorf Crans-Montana stehen neben den Behörden auch die Besitzer und Betreiber der Bar im Vordergrund.

Die Betreiber der Bar «Le Constellation» sind das französische Ehepaar Jessica und Jacques Moretti. Vor allem der Ehemann steht in der Kritik, dieser sei den französischen Justizbehörden bereits bekannt gewesen, wie der Blick berichtet.

Betreiberpaar Bar Le Constellation Crans Montana
Das Paar Jessica und Jacques Moretti.Bild: x

Laut diesem berichten mehrere französische Medien, unter Berufung derselben Quelle, dass Moretti bereits wegen Zuhälterei in Frankreich im Gefängnis sass.

Bereits im Jahr 2005 sei der Franzose in Savoyen, im Osten Frankreichs, inhaftiert gewesen. Das Strafgericht in Annecy habe ihn im Jahr 2008 wegen «Anstiftung zur Prostitution» zu 12 Monaten Haft verurteilt.

Angeblich habe er junge Frauen aus Frankreich angeworben, in Genf in einem Erotikmassagesalon als Sexarbeiterinnen zu arbeiten. Der damals 32-Jährige bestritt die Anschuldigungen. Er habe nur zugegeben, den Massagesalon während drei Monaten unter dem Namen eines Schweizer Betreibers geführt zu haben.

Die französische Zeitung Le Matin berichtet, dass Moretti durch den Schuldspruch ein Verbot erhielt, in Frankreich als Geschäftsführer zu arbeiten.

Verurteilung wegen Sozialbetrugs

Hinzu sei der Besitzer der Bar «Le Constellation» im Jahr 2010 wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Weshalb, ist der Öffentlichkeit unklar.

Jessica Moretti ist nicht vorbestraft. Die Walliser Staatsanwaltschaft hat in der Nacht der Katastrophe im Wallis eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Entfachen einer Feuersbrunst gegen die Barbesitzer eröffnet. (nib)

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126 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Oliver01
07.01.2026 15:24registriert Februar 2023
Sein Strafregisterauszug ist seine Vergangenheit. Und die hat er hinter sich gelassen. Das entbindet ihn jedoch nicht von der Aufgabe, den Betrieb korrekt einzurichten und zu führen.
Aber ihn (sie) jetzt an seiner (ihrer?) Vergangenheit aufzuhängen, finde ich nicht gut.
Auch muss man die Walliser Behörden näher unter die Lupe nehmen, weil sie haben mit dem nicht kontrollieren dieses Betriebs versagt und tragen eine gewisse Mitschuld.
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Pelto Pecca
07.01.2026 15:44registriert Februar 2021
Könnte man bitte mal nicht vorerst die offiziellen Untersuchungen abwarten, bevor Medienschaffende schon mal provilaktisch die Mistgabeln rausholen. Danke.
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Idealisst, Fabulisst, Alchemisst
07.01.2026 15:17registriert Januar 2014
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass man in gewissen Kantonen (konkret in LU) für die Betriebsbewilligung eines Gastrolokales einen Strafregisterauszug, ein Leumundszeugnis, ein Handlungsfähigkeitzeugnis und einen Betreibungsregisterauszug braucht. Das scheint im Wallis weniger anspruchsvoll zu sein ...
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