Die Gefängnisaufseherin und der von ihr befreite syrische Häftling bleiben vorerst in Italien. Abgekürzt werden könnte das Verfahren, wenn sie einer Auslieferung zustimmen. Sonst muss das Bundesamt für Justiz (BJ) ein Auslieferungsbegehren stellen.
Bis die italienischen Behörden ein solches Begehren geprüft haben, könne es erfahrungsgemäss drei Monate dauern, sagte BJ-Sprecherin Ingrid Ryser am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Ob es zu einer vereinfachten Auslieferung kommt, konnte sie nicht sagen.
Das Paar war in der Nacht auf Karfreitag im norditalienischen Romano di Lombardia verhaftet worden, nachdem es seit 9. Februar auf der Flucht war. Die 32-Jährige hatte den 27-Jährigen aus dem Gefängnis Limmattal im zürcherischen Dietikon befreit. Er ist wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
In einer vor kurzem veröffentlichten Videobotschaft hatte die Gefängniswärterin erklärt, der Häftling sei «der Mann ihres Lebens». Das Paar wollte sich in den Nahen Osten absetzen.
Der Syrer hat sich mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar gemacht. Allerdings dürfte er seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben. Der 32-Jährigen drohen dagegen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Entweichenlassens eines Gefangenen und wegen Amtsmissbrauchs. (sda)