Konsumentenschutz im Abgas-Skandal vor Handelsgericht abgeblitzt

Konsumentenschutz im Abgas-Skandal vor Handelsgericht abgeblitzt

22.08.2018, 11:2022.08.2018, 11:20

Der Konsumentenschutz scheitert im Abgas-Skandal mit seiner Klage gegen VW und die VW-Importeurin Amag. Das Handelsgericht Zürich habe die Verbandsklage abgelehnt, teilten die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und Amag mit.

Die SKS zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Das Handelsgericht Zürich begründet sein Nichteintreten auf die Verbandsklage gemäss den Mitteilungen vom Mittwoch mit dem fehlenden Feststellungsinteresse in diesem Fall.

Weil das Lauterkeitsrecht vorschreibe, dass der Misstand nur dann gerichtlich geprüft werde, wenn dieser sich weiterhin störend auswirkt, habe das Gericht die Festellungsklage abgewiesen.

Das Gericht habe dabei konkret darauf verwiesen, dass die von SKS eingeklagte Abgasmanipulation von VW seit langem bekannt sei. Somit liege aktuell keine Täuschung im Rechtssinne mehr vor. Der Nichteintretensentscheid bedeutet auch, dass das Handelsgericht die Klage materiell nicht geprüft hat.

Amag begüsst Urteil

Die Amag begüsst den Beschluss des Zürcher Handelsgerichts. Das Unternehmen habe mit seiner Agumentation, wonach kein rechtlich geschütztes Interesse an der Beurteilung der Unlauterkeit in einem separaten Verfahren gegeben sei, vor dem Handelsgericht vollumfänglich obsiegt, schreibt die Autohändlerin.

Mit dem Verweis auf die nicht erfolgte materielle Prüfung der Klage, bezeichnet die Amag in der Mitteilung die Abgasmanipulation von VW als «bisher nicht bewiesen». Die Autoimporteuerin geht auch davon aus, dass der Entscheid des Zürcher Handelsgericht auch auch bei einem Weiterzug des Urteils stand hält.

Stiftung kritisiert Entscheid scharf

Die Stiftung für Konsumentenschutz dagegen kritisiert den Entscheid scharf. Mit dem nun vorliegenden Entscheid im zweiten Fall der Geschichte der Verbandsklage erkläre das Handelsgericht Zürich das lauterkeitsrechtliche Instrument der Verbandsklage nun aber faktisch zum toten Buchstaben, schreibt die Stiftung in der Mitteilung.

«Folgt man der Argumentation des Handelsgerichts, können Unternehmen oder Personen, die widerrechtlich handeln, die Verbandsklage jederzeit ins Leere laufen lassen: Sie müssen dafür ihre illegalen Tätigkeiten einfach nur einstellen», lässt sich dazu der Rechtsanwalt der Stiftung Alexander Amann in der Mitteilung zitieren.

Der Konsumentenschutz legt deshalb dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein. Vom Entscheid des Handelsgerichts nicht betroffen ist die Schadensersatzklage, welche die SKS für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht hat, die Schummeldiesel gekauft hatten. (sda/awp)

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