Die Regeln zur Festsetzung der Medikamentenpreise werden erneut angepasst. Das hat der Bundesrat entschieden. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts vom Dezember. Pharmaunternehmen hatten Beschwerde erhoben gegen die geltenden Bestimmungen.
Gemäss dem Bundesgerichtsurteil sind bei der periodischen Überprüfung der Preise kassenpflichtiger Medikamente nicht nur die Auslandspreise zu berücksichtigen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung.
Dieser sogenannte therapeutische Quervergleich soll nun bei der Festlegung der Preise von Medikamenten angewendet werden, die neu auf die Liste der kassenpflichtigen Arzneimittel kommen.
Beschlossene Anpassungen genügen nicht
Schon vor dem Bundesgerichtsentscheid hatten der Bundesrat und das Innendepartement (EDI) die Verordnungen zu den Medikamentenpreisen angepasst. Die Bestimmungen traten letzten Juni in Kraft und sehen vor, dass der therapeutische Quervergleich bei der Überprüfung der Preise stärker berücksichtigt werden muss.
Nach eingehender Analyse des Bundesgerichtsurteils kam der Bund nun aber zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen der Rechtssprechung des Bundesgerichts nicht standhalten, wie das Innendepartement (EDI) schreibt. Der therapeutische Quervergleich werde heute nicht systematisch berücksichtigt, erklärt das EDI.
Die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise wird ausgesetzt, bis die angepassten Bestimmungen in Kraft treten. Dies soll 2017 erfolgen. Sind die Änderungen in Kraft, soll die Überprüfung der Arzneimittelpreise wieder aufgenommen werden.
Massnahmen gegen hohe Preise für Generika
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit auch an einem Referenzpreissystem für Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Die geplante Gesetzesänderung dürfte gemäss der Mitteilung nicht vor 2019 in Kraft treten.
Verordnungsänderungen sollen es nun ermöglichen, bereits früher Kosten einzusparen. Generika sind in den europäischen Referenzländern durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz.
Pharmaunternehmen erhoben Beschwerde
Zwischen 2012 und 2014 hatte das Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel überprüft, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Die Überprüfung erfolgte damals vor allem anhand eines Auslandspreisvergleichs. Bei rund 1500 Medikamenten wurde eine Preissenkung verfügt, was zu Einsparungen von rund 600 Millionen Franken führte.
Einzelne Pharmaunternehmen erhoben Beschwerde gegen die Preissenkungen. Im Beschwerdeverfahren stellte das Bundesgericht dann als letzte Instanz fest, dass eine Überprüfung einzig mittels Auslandspreisvergleich nicht zulässig ist. (sda)