Der EGMR in Strassburg stützt den Entscheid der Schweizer Behörden, wonach ein homosexueller Asylsuchender aus Sierra Leone in seine Heimat weggewiesen werden soll. Der Mann machte geltend, er sei dort wegen seiner sexuellen Orientierung gefährdet.
Der Mann habe nicht ausreichend belegen können, dass er in seiner Heimat gefährdet gewesen sei, schreibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im am Donnerstag publizierten Urteil. Auch seien keine konkreten Hinweise gegeben, die bei einer Rückkehr auf eine konkrete Gefahr schliessen liessen.
Der 31-Jährige war im November 2012 in die Schweiz gekommen und hatte hier ein Asylgesuch gestellt. Dieses wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass die Aussagen des Mannes nicht glaubwürdig seien.
Der Mann hatte vorgebracht, sich bei einer Organisation engagiert zu haben, die sich für die Interessen von Lesben und Schwule einsetzt. Er sei wegen der Teilnahme an einer Demonstration auch im Gefängnis gewesen. (Urteil 21417/17 vom 18.01.2018) (sda)