Ständeratskommission verzichtet auf Leistungsschutzrecht

Ständeratskommission verzichtet auf Leistungsschutzrecht

29.04.2019, 18:44

Anders als in der EU soll in der Schweiz vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das hat die zuständige Ständeratskommission beschlossen.

Der Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) fiel einstimmig, wie Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH) am Montagabend vor den Medien in Bern sagte. Damit kehrt die Kommission in diesem Punkt zum Gesetzesentwurf des Bundesrates zurück, der sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern stützte.

Sie hatte zunächst vorgeschlagen, einen Vergütungsanspruch für Journalistinnen und Journalisten sowie ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ins Gesetz einzubauen. Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internet-Plattformen sollten den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern angezeigt werden.

Der Ständerat entschied aber in der Frühjahrssession, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen - mit dem Auftrag, ihre Entscheid zu überprüfen und dabei die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Nun hat die Kommission ihre Vorschläge fallen lassen.

Angesichts der Krise der Medien seien der Kommission die zusätzlichen Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, sagte Noser. Die nähere Prüfung habe aber gezeigt, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten.

Die EU hat vor kurzem ein Leistungsschutzrecht beschlossen. Die Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Aus Sicht der Kommission wäre es nicht sinnvoll, in der Schweiz vorzugreifen, sagte Noser, zumal sich das EU-Urheberrecht von jenem in der Schweiz unterscheide. Eine mögliche Übernahme der EU-Bestimmungen sollte erst nach eingehender Prüfung erfolgen. (sda)

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