Die ursprünglich geplante Unterbringung von Asylbewerbern in der ehemaligen Kaserne von Losone/TI durch den Bund ist rechtens. Vier Anwohner sind mit einer Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt.
Die Beschwerdeführer hatten erst durch eine Fernsehsendung im Oktober 2013 davon erfahren, dass der Bund die Militärkaserne umnutzen will. Das Bundesverwaltungsgericht war auf ihre Beschwerde nicht eingetreten, weil keine anfechtbare Verfügung vorlag.
Das Bundesgericht hält in seinem am Freitag publizierten Entscheid fest, dass der Bund korrekt gehandelt hat. Aufgrund eines im Rahmen der dringlichen Änderung des Asylgesetzes aufgenommenen Artikels, dürfen bestehende Anlagen und Bauten des Bundes ohne Bewilligung des Standortkantons und der betroffenen Gemeinde für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden.
Dies jedoch nur, wenn keine wesentlichen Umbauten dafür notwendig sind und längstens für drei Jahre. Die Bestimmung bleibt noch bis am 25. September des kommenden Jahres in Kraft. (rar/sda)