Die Entlassung von T.B., der 2008 in Aarau als Minderjähriger eine Prostituierte ermordet hatte, konnte nur durch einen juristischen Kniff verhindert werden – trotz Rückfallgefahr.
Im Aargau gibt es einen zweiten vergleichbaren Fall: Ein 16-Jähriger hatte im Sommer 2009 im Tessin ein vietnamesisches Mädchen erschlagen.
Auch bei ihm, der 2013 wegen Mordes verurteilt wurde, enden mit dem 22. Altersjahr alle jugendgesetzlichen Sanktionen.
Politiker fordern eine Anpassung des Gesetztes: Chantal Galladé (SP) will das Alter, bei dem die Massnahmen verfallen, auf 25 erhöhen. Natalie Rickli (SVP) fordert bei brutalen Verbrechen die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 16 Jahren.
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