Stimmvolk entscheidet über Reform der Altersvorsorge

Stimmvolk entscheidet über Reform der Altersvorsorge

24.09.2017, 05:24

Das Schweizer Stimmvolk entscheidet heute Sonntag über die Reform der Altersvorsorge und einen neuen Verfassungsartikel zur Landwirtschaft. Die Umfragen lassen bei der Altersvorsorge einen knappen Ausgang erwarten.

Der Urnengang setzt den Schlusspunkt unter einen heftigen Abstimmungskampf. Schon im Parlament war hart gerungen worden. Damit die Reform der Altersvorsorge in Kraft treten kann, müssen sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesänderungen angenommen werden. Für die Verfassung braucht es ein Ständemehr.

Nötig ist eine Reform, weil die Bevölkerung immer älter wird. Die Renten müssen deshalb immer länger ausbezahlt werden. Gleichzeitig werfen die Anlagen immer weniger Rendite ab. Nach mehreren gescheiterten Anläufen haben der Bundesrat und das Parlament eine gemeinsame Reform von AHV und beruflicher Vorsorge beschlossen. Renteneinbussen sollen dabei vermieden werden.

Mehr AHV zum Ausgleich

Die AHV soll mit zusätzlichen Lohn- und Mehrwertsteuerprozenten gesichert werden. Das Frauenrentenalter steigt auf 65 Jahre. Die wichtigste Änderung in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Umwandlungssatzes. Der Rentenausfall wird durch eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken teilweise ausgeglichen.

Die Versicherten müssen aber auch mehr in die Pensionskasse einzahlen, um als Rentner dereinst gleich viel Geld in der Tasche zu haben. Zum einen wird ein grösserer Teil des Lohns versichert, zum anderen steigen die Beiträge.

Für die Reform setzen sich SP, Grüne, CVP, BDP, GLP und die Gewerkschaften ein. Bekämpft werden die Rentenpläne von SVP, FDP und Wirtschaftsverbänden, aber auch von einigen Gewerkschaften in der Westschweiz und der JUSO.

Ernährungssicherheit in die Verfassung

Wenig zu reden gab die zweite eidgenössische Vorlage: Die Stimmberechtigten können über einen Verfassungsartikel zu Ernährungssicherheit entscheiden. Die Umfragen lassen eine deutliche Zustimmung erwarten.

Der Verfassungsartikel kam auf Druck des Bauernverbandes zustande. Die Bauern befürchteten, mit der neuen Agrarpolitik könnte die einheimische Produktion geschwächt werden. Mit einer Volksinitiative wollten sie den Bund verpflichten, diese zu stärken. Dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments ging das zu weit.

Das Parlament arbeitete aber einen Gegenvorschlag aus. Weil der Bauernverband damit zufrieden war und seine Initiative zurückzog, wird nur über diesen abgestimmt. Der neue Verfassungsartikel beauftragt den Bund damit, Voraussetzungen zu schaffen, um die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln sicherzustellen. Gesetzesänderungen sind nicht geplant.

Urnengänge in elf Kantonen

Neben den eidgenössischen Vorlagen stehen in elf Kantonen kantonale Abstimmungen an. Die Zürcher Stimmberechtigten müssen darüber befinden, ob vorläufig Aufgenommenen die Sozialhilfe gestrichen werden soll. Daneben geht es um das geänderte Kinderheimgesetz, eine Anti-Stau-Initiative und die Begrenzung des Pendlerabzugs.

In Luzern steht eine Volksinitiative zu Fremdsprachen in der Primarschule zur Abstimmung. Das Tessin stimmt über die Staatskunde an den Schulen ab.

Schulisches steht auch in Schaffhausen an. Dort geht es um 14 Wochenlektionen an der Volksschule, die der Regierungsrat streichen will. Daneben steht das neue Tourismusförderungsgesetz zur Abstimmung.

In vier Kantonen dreht es sich um Geld- und Gesundheitsthemen. Das Baselbiet entscheidet über die Zukunft der Kantonsfinanzen. Im Kanton Uri steht mit dem Neubau des Kantonsspitals das grösste Hochbauprojekt zur Diskussion. Schwyz entscheidet über die Kulturbeiträge an Zürich und Luzern und Solothurn über die Finanzierung der Weiterbildungskosten der Spitalärzte.

Zug wählt ein Mitglied des Kantonsgerichts. In Neuenburg geht es um ein neues Justizzentrum und zwei weitere Vorlagen. Genf entscheidet über eine Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden. (sda)

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