Invalidenversicherung: Eingliederung von Jugendlichen und psychisch Kranken verbessern

Invalidenversicherung: Eingliederung von Jugendlichen und psychisch Kranken verbessern

07.12.2015, 10:12

Die Invalidenversicherung soll Jugendliche mit Behinderungen auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle besser unterstützen. Hilfen sind auch für psychisch Beeinträchtigte geplant. Das schlägt der Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) vor.

Die Vorlage ist bis 18. März in der Vernehmlassung. Der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben sei für Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen ein grosses Problem, schrieb das Eidg. Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung vom Montag. Die IV habe heute keine Mittel, um diesen Übergang zu unterstützen.

Früherfassung bei Jugendlichen

Der Bundesrat entschied deshalb am Freitag, auch bei Jugendlichen auf Früherfassung und sozialberufliche Integrationsmassnahmen zu setzen. Bei Erwachsenen hätten sich diese Massnahmen bewährt, schrieb das EDI. Vorgesehen ist unter anderem eine Mitfinanzierung der kantonalen Brückenangebote.

Taggelder für Jugendliche sollen vermehrt auf einen Erfolg beim Einstieg in den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Die IV soll zudem Jugendliche vermehrt beraten und begleiten.

Der Bundesrat will ausserdem die Liste der von der IV anerkannten Geburtsgebrechen aktualisieren - die IV bezahlt die Behandlung solcher Gebrechen für Kinder und Jugendliche. Namentlich aufgenommen sollen bestimmte seltene Krankheiten. Ausserdem soll der Übergang der 20-Jährigen von der IV zur Krankenkasse vereinfacht werden.

Mehr Hilfe für psychisch Beeinträchtigte

Spezifische Massnahmen plant der Bundesrat nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene mit psychischen Beeinträchtigungen. Menschen mit psychisch bedingtem Invaliditätsrisiko sollen noch früher erfasst und über die berufliche Eingliederung hinaus von der IV beraten werden.

Länger anwenden will der Bundesrat auch die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen. Dazu beitragen, dass psychisch Beeinträchtigte wieder eine Stelle finden oder besser vermittelbar werden, soll ein neu geplanter Personalverleih.

Damit könnten Arbeitgeber ohne Risiko mögliche Angestellte kennenlernen und diese erhielten die Chance, sich an einer Stelle zu bewähren, hiess es dazu in der Mitteilung. Das Modell des Personalverleihs soll den bereits bestehenden Arbeitsversuch ergänzen.

Stufenloses Rentensystem

In die Vorlage aufgenommen hat der Bundesrat zudem das stufenlose Rentensystem. Es war das Kernstück der vom Parlament im Juni 2013 versenkten IV-Revision 6b. Das heutige System sieht Viertelrenten, halbe Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten vor.

Neue IV-Renten will die Landesregierung nicht mehr in diesen vier Stufen ausrichten. Sie will für IV-Rentnerinnen und -Rentner den Anreiz erhöhen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einer Erwerbsarbeit nachzugehen. In der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, eine IV-Rente entweder ab dem Invaliditätsgrad 80 Prozent oder 70 Prozent vorzuschlagen.

Mit dem heutigen System sei dies für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht mehr attraktiv, weil wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen damit nicht höher werde, schrieb das EDI. (sda)

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