Die Bern Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung gegen die Chatpartnerin von alt Nationalrat Geri Müller (Grüne) abgeschlossen und am Freitag einen Strafbefehl gegen die Frau erlassen.
Dies machte am Samstag Tele M1 bekannt. Gemäss dem Strafbefehl, der der Nachrichtenagentur sda vorliegt, machte sie sich der versuchten Nötigung, der üblen Nachrede, der Beschimpfung, des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen und der Urkundenfälschung schuldig.
Sie soll dafür eine Geldstrafe bedingte Geldstrafe von 9000 Franken und eine Busse 1800 Franken bezahlen. Sie muss zudem die Anwaltskosten von fast 16'300 Franken und die Verfahrenskosten von über 8000 Franken tragen.
Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wird dagegen innerhalb von zehn Tagen Einspruch erhoben, beginnt ein neues Verfahren. Daher äussert sich die Staatsanwaltschaft nicht über den Inhalt des Strafbefehls.
Wie die «Zentralschweiz am Sonntag» meldet, will die Betroffene gegen vier der fünf Vorwürfe Einsprache erheben. Die sda konnte diese Information von ihrem Anwalt jedoch nicht bestätigen lassen.
Die Nacktselfie-Affäre war im Sommer 2014 bekannt geworden. Die «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben. (sda)