Schweiz-Tourismus-Direktor verdient maximal noch 313'000 Franken

Schweiz-Tourismus-Direktor verdient maximal noch 313'000 Franken

02.12.2016, 17:00

Der Bundesrat greift nun auch bei den Kaderlöhnen von Schweiz Tourismus durch. Künftig soll der Direktor einen Fixlohn von maximal 313'000 Franken erhalten. Der leistungsabhängige Bonus darf zweieinhalb Monatslöhne nicht überschreiten.

Dies legt der Bundesrat in der totalrevidierten Verordnung über Schweiz Tourismus fest, die er am Freitag gutgeheissen hat. Damit werde die Weiterentwicklung von Schweiz Tourismus sowie die Wahrnehmung der Aufsicht des Bundes gefördert, schreibt die Regierung.

Der Lohn des Direktors von Schweiz Tourismus, Jürg Schmid, hatte nach der Publikation des jährlichen Kaderlohnreports des Bundes zu reden gegeben. Dieser erhielt einen Fixlohn von 327'900 Franken und Boni von 64'900 Franken sowie Nebenleistungen von 32'200 Franken. Der Lohn stieg seit 2008 jährlich um 4 Prozent.

Grosse Bandbreite

Damit soll nun Schluss sein. Gemäss der neuen Verordnung bleibt die Kompetenz zur Festlegung des Lohnes des Direktors zwar beim Vorstand von Schweiz Tourismus. Neu wird in der Verordnung aber ein Höchstlohn festgehalten - «mit einer flexiblen Bandbreite», wie der Bundesrat schreibt.

Der Basislohn soll innerhalb der Lohnklassen 34 und 37 liegen. Gegenwärtig entspricht dies einem Höchstlohn zwischen 255'951 und 312'889 Franken. Zudem darf der leistungsabhängige Bonus zweieinhalb Monatslöhne nicht übersteigen.

Obligatorischer Kaderlohnreport

Damit gilt auch für Schweiz Tourismus in Zukunft die vom Bundesrat kürzlich beschlossene Regelung für oberste Kader bundesnaher Unternehmen und Anstalten. Demnach dürfen Nebenleistungen maximal 10 Prozent des Basislohnes betragen.

Nach Angaben des Bundesrats erfüllt Schweiz Tourismus diese Vorgabe bereits heute. Die Organisation hat bisher auf freiwilliger Basis am jährlichen Kaderlohnreporting des Bundesrates teilgenommen, künftig ist sie dazu verpflichtet.

Mit der Totalrevision der Schweiz-Tourismus-Verordnung werden ferner die Vollzugsbestimmungen der Organisation modernisiert und Governance-Fragen klar geregelt. So werde künftig auf eine Genehmigung des Personal- und des Geschäftsreglements durch den Bundesrat verzichtet. «Damit wird die Rollenteilung zwischen dem Bund und Schweiz Tourismus präzisiert.» (sda)

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