Nach dem Auftreten der Vogelgrippe am Bodensee und am Genfersee weitet der Bund die Schutzmassnahmen aus. Ab dem (morgigen) Mittwoch gilt für die ganze Schweiz eine Stallpflicht für Geflügel. Damit soll verhindert werden, dass diese sich bei Wildvögeln anstecken.
Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssten Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mit.
Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten liessen, müssten die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Bei Geflügelhaltungen seien die Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.
Gleichzeitig gibt der Bund aber Entwarnung: Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es laut BLV derzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus sei nach heutigen Erkenntnissen zudem nicht auf Menschen übertragbar.
An der Vogelgrippe des Typs H5N8 sind letzte Woche am Bodensee bereits rund 80 Wildvögel verendet, hauptsächlich Reiherenten. Verschleppt wird die hochansteckende Krankheit von Zugvögeln, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Am Wochenende wurden auch zwei Fälle am Genfersee nachgewiesen.
Bei den Fällen am Bodensee sprechen sich die betroffenen Länder Deutschland, Schweiz und Österreich in der Lagebeurteilung und bei den Massnahmen ab. (sda)